| Grad der Exposition |
Art der Exposition |
Immun- prophylaxe *
(Beipackzettel beachten) |
durch ein tollwutver-
dächtiges oder tollwütiges
Wild- oder Haustier** |
durch einen Tollwut- impfstoffköder |
| I |
Berühren/Füttern von Tieren,
Belecken der intakten Haut |
Berühren von Impfstoffködern bei intakter Haut |
Keine Impfung |
| II |
Knabbern an der unbedeckten Haut, oberflächliche, nicht blutende Kratzer durch ein Tier, Belecken der nichtintakten Haut |
Kontakt mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders mit nichtintakter Haut |
Impfung |
| III |
Jegliche Bissverletzung oder Kratzwunden, Kontamination von Schleimhäuten mit Speichel (z.B. durch Lecken, Spritzer) |
Kontamination von Schleimhäuten und frischen Hautverletzungen mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders |
Impfung und einmalig simultan mit der ersten Impfung passive Immunisierung mit Tollwut-Immunglobulin
(20 IE/kg Körpergewicht) |
| * |
Die einzelnen Impfungen und die Gabe von Tollwut-Immunglobulin sind sorgfältig zu dokumentieren. |
| ** |
Als tollwutverdächtig gilt auch eine Fledermaus, die sich anfassen lässt oder ein sonstiges auffälliges oder aggressives Verhalten zeigt oder tot aufgefunden wurde. |