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Impfempfehlung E2
Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission
Allgemeine Kontraindikationen bei Schutzimpfungen (E2)
Vom 02.09.1993, Stand 01.11.2003
Akute Erkrankungen mit Fieber (> 38,5° C, rektal) und/oder einer Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens verbieten eine Impfung. Sie sollte unmittelbar nach der Genesung nachgeholt werden.
| 2. |
Immundefizienz (Überblick, Einzelheiten siehe Empfehlungen
der Sächsischen Impfkommission zu Schutzimpfungen bei chronisch Kranken
und Immunsupprimierten, E 12) |
| 2.1 |
primäre Immundefekte wie z.B. A- oder Hypogammaglobulinämie
und zelluläre Defekte:
Totimpfstoffe sind entsprechend dem Impfkalender indiziert, die Applikation
ist sicher und zeigt keine verstärkten Nebenwirkungen, der Impferfolg (Immunantwort)
ist unsicher. Daher ist eine Kontrolle des Impferfolges zu erwägen. Lebendimpfstoffe
sind in der Regel kontraindiziert, außer z.B. bei Hypogammaglobulinämie.
Hier Einzelfallentscheidung erforderlich. |
| 2.2 |
sekundäre Immundefekte, z.B. Immunsuppression infolge maligner
Tumoren, Leukämie:
Prinzipiell gilt das unter 2.1 ausgeführte. Das Primärbehandlungszentrum
sollte konsultiert werden. |
| 2.3 |
Empfehlungen bei Kortikoidtherapie:
|
- keine Kontraindikation für Tot- und Lebendimpfstoffe stellen dar:
- topische Therapie/lokale Injektionen (z.B. intraartikulär)
- physiologische Kortisonerhaltungsdosis
- niedrige systemische Kortisondosen (< 2 mg/kg/die Prednisonäquivalent
oder < 20 mg Prednisonäquivalent bei KG > 10 kg)
- Bei hohen systemischen Kortisondosen (≥ 2 mg/kg/die
Prednisonäquivalent oder ≥ 20 mg/die Prednisonaquivalent
bei KG > 10 kg): Dauer < 14 Tage ist die Impfung
mit Totimpfstoffen moglich, mit Lebendimpfstoffen unmittelbar nach Beendigung
der Therapie möglich.
- Bei hohen systemischen Kortisondosen (≥ 2 mg/kg/die
Prednisonäquivalent oder ≥ 20 mg/die Prednisonäquivalent
bei KG > 10 kg): Dauer > 14 Tage ist die Impfung
mit Totimpfstoffen möglich (evtl. Kontrolle des Impferfolges), mit Lebendimpfstoffen
1 Monat (Mindestabstand) nach Beendigung der Therapie moglich.
|
| 2.4 |
Für HIV-infizierte Personen wird folgende Vorgehensweise
empfohlen:
|
| Impfstoff |
HIV-Infektion |
| |
asymptomatisch |
symptomatisch |
|
| Inaktivierte Impfstoffe/
Toxoide |
Empfohlen |
Empfohlen |
| Masern-Impfstoff |
Empfohlen |
Nicht empfohlen* |
| Mumps-, Röteln- u.a.
Lebendimpfstoffe |
Empfohlen |
Nicht empfohlen |
| Varizellen |
Möglich** |
Kontraindiziert |
| (BCG) |
Kontraindiziert |
Kontraindiziert |
* |
Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei erhöhter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masernimpfung indiziert. Eine gleichzeitig durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in Frage stellen. Eine Kontrolle des Impferfolges ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-Exposition ist bei nichtimmunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen. |
| ** |
Die Varizellen-Schutzimpfung kann bei varizellenempfanglichen HIV-infizierten Personen mit noch funktionierender zellularer Abwehr (altersentsprechende CD4+-Zellzahl mit einem Anteil der CD4+-Zellen an den Gesamtlymphozyten von ≥ 25 %) erwogen werden. |
| 3. |
Schwere Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Impfung |
Kinder mit belasteter Impfanamnese, z.B. Anaphylaxie, Schock, Enzephalitis/Enzephalopathie, Krämpfe nach einer vorangegangenen Impfung, sollten bis zur Klärung der Ursache den gleichen Impfstoff nicht noch einmal erhalten.
Im Fall einer derartigen schweren Nebenwirkung nach der Impfung mit Kombinationsimpfstoffen ist die Fortsetzung des Immunisierungszyklus mit monovalenten Impfstoffen zu erwägen.
Trat im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Impfung ein unkomplizierter Fieberkrampf auf, dann können in der Regel weitere Impfungen durchgeführt werden. Durch Antipyretikagabe oder andere krampfhemmende Maßnahmen (zum Zeitpunkt der Impfung und ggf. auch innerhalb der folgenden 72 Stunden) sollte einer Wiederholung der Krämpfe vorgebeugt werden.
| 4. |
Neurologische Störungen |
Bei Kindern mit neurologischen Störungen in der Anamnese sollten Schutzimpfungen nur nach besonders sorgfältiger Abwägung der Nutzen-Risiko-Relation des Einzelfalles zur Anwendung kommen.
| 5. |
Allergien einschließlich solcher gegen Hühnereiweiß oder andere Impfstoffbestandteile |
Das Impfvorgehen richtet sich nach folgender Übersicht:
Gruppen-
einteilung |
potentieller Hühnereiweißallergengehalt
aufgrund der derzeitigen Impfstoffherstellung |
| +++ |
++ |
+ |
0 |
|
Gelbfieber-
Impfstoff |
Virusgrippe-
Impfstoff |
Masern-1,
Mumps-1,
FSME-
Impfstoff |
übrige
Impf-
stoffe2 |
|
|
| Gruppe 1 |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
| Gruppe 2 |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
| Gruppe 3 |
Kontrain-
dikation |
Routine-
Impfung
möglich3 |
Routine-
Impfung |
Routine-
Impfung |
| Gruppe 4 |
Kontrain-
dikation |
Kontrain-
dikation |
HDC-Impfstoffe verwenden oder ggf.
Impfung in einer spez. Einrichtung |
Routine-
Impfung |
1 |
auch in Kombinationsimpfstoffen: Masern-Mumps-Röteln (MMR), Masern-Mumps (MM), Masern-Röteln (MR) |
| 2 |
Dies sind z.Z. Diphtherie (D, d)-, Haemophilus influenzae Typ (HIB)-, Pertussis (P und aP)-, Poliomyelitis-, Röteln (monovalent)-, Tetanus (T)-, Tuberkulose (BCG)-, Hepatitis A-, Hepatitis B-, Meningokokken-, Pneumokokken-, Tollwut(HDC)-, Typhus- und Varizellen- einschließlich Kombinationsimpfstoffe innerhalb dieser Gruppe (3-, 4-, 5-, 6-fachimpfstoffe). |
| 3 |
postvakzinale Überwachung bis 30 Minuten angeraten. |
Allergiker werden diesbezüglich pragmatisch nach folgenden
Gruppen eingeteilt:
| Gruppe 1: |
Probanden der Risikogruppe (atopische Erkrankungen
in der Familienanamnese) für die Entwicklung von Allergien |
| Gruppe 2: |
Probanden mit Inhalations- und/oder Nahrungsmittelallergien ohne Hühnereiweißallergie |
| Gruppe 3: |
Probanden mit positiven Allergietests auf Hühnereiweiß ohne klinische Relevanz |
| Gruppe 4: |
Probanden mit Hühnereiweißallergie mit klinischen Symptomen |
Eine Desensibilisierung (sublingual oder parenteral) stellt keine Kontraindikation zu einer Schutzimpfung dar, Abstände sind nicht erforderlich. Aus pragmatischen Gründen (z.B. Ursachenfindung beim seltenen Auftreten einer allergischen Reaktion oder Anaphylaxie) wird ein Abstand von ≥ 1 Tag empfohlen.
Eine Kontraindikation stellt die Anwendung eines Impfstoffes dar, wenn eine gesicherte Allergie gegenüber den deklarierten Impfstoffbestandteilen, Antibiotika (z.B. Neomycin, Gentamycin, Framycetin),
den Konservierungsmitteln (z.B. quecksilberhaltigen Verbindungen) usw. besteht.
Prinzipiell stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation für eine Impfung mit Totimpfstoffen dar; Lebendimpfstoffe sind in der Regel kontraindiziert.
Wegen der zeitlichen Koinzidenz (kein kausaler Zusammenhang!) zu spontanen Entwicklungsanomalien wird im ersten Schwangerschaftsdrittel eine zurückhaltende Tendenz auch bei Applikation von Totimpfstoffen empfohlen.
Im Speziellen wird zu Folgendem geraten:
| 6.1 allgemein, auch in der Schwangerschaft
empfohlene Impfungen: |
|
Tetanus, Diphtherie:
|
Grundimmunisierung, Boosterung (nach Impfkalender
zwingend erforderlich) |
|
Hepatitis B, Frühsommermenin-
goenzephalitis, Tollwut:
|
evtl. Fortsetzung einer begonnenen Grundimmunisierung |
|
andere Totvaccine:
|
z.B. Pneumokokken, Meningokokken, Japanencephalitis
möglich |
6.2 Indikationsimpfungen: |
|
Hepatitis A und B: |
postexpositionell als Simultanimpfung (passiv/aktiv) |
|
Tollwut: |
postexpositionell nach Impfempfehlung |
|
Poliomyelitis: |
IPV als Grundimmunisierung oder Boosterinjektion,
bei Reiseimpfungen oder als Riegelungsimpfung bei Ausbrüchen möglich |
|
Gelbfieber: |
bei dringender Indikation Einzelfallentscheidung |
|
Influenza: |
während oder vor zu erwartender Epidemie |
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6.3 Kontraindikationen in der Schwangerschaft: aktive
Impfungen mit Lebendimpfstoffen
- BCG
- Cholera (Lebendvakzine)
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Varicellen
- Typhus (Lebendvakzine)
|
(bei Exposition zu diesen Krankheiten und unbekanntem Immunstatus: siehe krankheitsspezifische
Empfehlungen)
| 7. |
Schwere organische Leiden mit Dekompensationen |
verbieten in der Regel eine Schutzimpfung. Ausnahmen sind z.B. die Bissverletzung
durch ein tollwutverdächtiges Tier, die Hepatitis B-Impfung bei Risikopatienten.
Einzelfallentscheidung ist erforderlich.
| 8. |
Impfungen mit Lebendimpfstoff 4 Wochen vor einer Blut- oder Organspende sollten nicht erfolgen. |
| 9. |
Keine Kontraindikationen für Impfungen stellen dar: |
| 9.1 |
Leichte Erkrankungen, z.B. banale Infektionen des oberen Respirationstraktes oder Durchfall ohne Beeintrachtigung des Allgemeinbefindens, auch wenn diese mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5°C, rektal) einhergehen, |
| 9.2 |
Allergie, Asthma, Heuschnupfen oder andere Atopien (siehe aber 5.), |
| 9.3 |
Krämpfe (z.B. Epilepsie) in der Familienanamnese (siehe aber Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission zur Durchführung der Pertussisimpfung, E 3, 9/93), |
| 9.4 |
Behandlung mit
| - |
Antibiotika |
| - |
Kortikosteroiden (siehe aber 2.3),) |
|
| 9.5 |
Dermatosen, Ekzeme oder lokalisierte Hautinfektionen, |
| 9.6 |
chronische Organleiden ohne manifeste Dekompensation (z.B. Herz-, Lungen-, Nieren- und Lebererkrankungen), |
| 9.7 |
stabile neurologische Zustände (z.B. Zerebralparesen, wenn keine weiteren ZNS-Komplikationen auftraten und/oder Progredienz fehlt) und das Down-Syndrom, |
| 9.8 |
Perinatale Risiken ohne manifeste Krankheitsfolge, |
| 9.9 |
Frühgeborene (Geburt vor vollendeter 37. SSW) und hypotrophe Neugeborene bei normaler Entwicklung, |
| 9.10 |
Kinder mit Fehl- oder Unterernährung, |
| 9.11 |
Kinder, die gestillt werden, |
| 9.12 |
Kinder, deren Mütter erneut schwanger sind, |
| 9.13 |
angeblich durchgemachte Infektionskrankheiten, gegen die geimpft werden soll und |
| 9.14 |
fragliche Inkubationen.
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| 10. |
Impfungen im Zusammenhang mit Operationen siehe gesonderte Empfehlung (E6 vom 08.11.1994) |
Die Sächsische Impfkommission
((Prof. Dr. med. habil. Bigl, PD Dr. med. habil. Borte, Dr. med. Gottschalk, Dr. med. Hoffmann, Prof. Dr. med. habil. Leupold, Dr. med. Oettler, PD Dr. med. habil. Prager, Dr. med. Reech, Dr. med. Zieger)
unter Mitarbeit von Dr. med. Beier, LUA Chemnitz (Sekretär der SIKO))
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