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Pressemitteilung: Freie Arztwahl erhalten

Dresden: "Die geplante Reform des Gesundheitswesens und die damit verbundene Vertragsfreiheit zwischen Ärzten und Krankenkassen wird über kurze Zeit zu einer wesentlichen Einschränkung der freien Arztwahl führen. In Zukunft wird der Patient nur den Haus- oder Facharzt aufsuchen können, der mit seiner Krankenkasse einen Vertrag hat. Bei 350 Krankenkassen in Deutschland bedeutet dies eine Einschränkung der freien Arztwahl und eine erhebliche Einflussnahme der Krankenkassen auf die Arzt-Patientenbeziehung", so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, heute auf dem 13. Sächsischen Ärztetag in Dresden.

Es ist außerdem durch die Bundesregierung eine Reduzierung der fachärztlichen Versorgung und die Anbindung dieser Leistungen vorrangig an Gesundheitszentren und Krankenhäuser geplant. "Für Sachsen entstehen damit zweierlei Probleme. Zum einen wird durch den bevorstehenden Ärztemangel die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich wesentlich schlechter. Gleichzeitig können die Krankenhäuser auf Grund des dortigen Personalmangels weder diese Leistungen noch die fachärztlichen Leistungen übernehmen. Außerdem ist die wohnortnahe fachärztliche Betreuung nicht mehr möglich. Eine gemeinsame Lösung zwischen Politik, Krankenkassen und den Ärzten ist zwingend erforderlich", so Prof. Schulze.

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