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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Ärzte und Patienten müssen Kriterien einer Behandlung bestimmen

Dresden: „Im weiteren Verlauf der gesundheitspolitischen Diskussionen wird es für die Ärzteschaft immer wichtiger, die Kriterien der gesundheitlichen Versorgung für die Zukunft zu definieren. Allein daran haben sich die weiteren Reformmaßnahmen auszurichten.”, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. Jan Schulze, in seiner Rede auf der 31. Kammerversammlung der sächsischen Ärzte.

Die Kriterien der deutschen Ärzteschaft zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung sind:
Freie Arztwahl und Therapiefreiheit
Chancengleichheit beim Zugang zur Heilbehandlung
Definitionskompetenz der Ärzte für Qualität und Professionalität der medizinischen Versorgung
Wettbewerbsgleichheit der niedergelassenen Ärzte und der Krankenhäuser

Bisher benachteiligt das GMG Menschen in Armut, mit Krankheit oder mit Behinderung. Chancengleichheit besteht nicht. Die Fragestellung muss deshalb lauten: Erhalten alle Menschen mit Krankheit und Behinderung unabhängig von ihrem Einkommen die notwendigen und zweckmäßigen Hilfen in Diagnostik, Therapie, Prävention, Rehabilitation und sozialer Absicherung? Sind Menschen trotz Krankheit vor Armut geschützt? Bleiben sie in die Gesellschaft integriert oder werden sie dadurch mittelbar oder unmittelbar ausgegrenzt?

Zur Beantwortung dieser Fragestellung benötigt man eine umfassende Gesundheits- und Sozialpolitik und ein gut aufeinander abgestimmtes System der sozialen Sicherung. Leistungsfähige Krankenkassen stellen darin nur einen Baustein dar. Ihre Einnahmebasis darf nicht zum einzigen Maßstab des Handelns in der Gesundheitspolitik werden.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 350.

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