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Sächsischer Ärztetag beschließt Bezeichnung „Plastischer und Ästhetischer Chirurg”

Der 15. Sächsische Ärztetag befasste sich heute in Dresden mit der Ergänzung der Weiterbildungsordnung (WBO vom 26. Juni 2004). In der neuen WBO wird unter anderem die Bezeichnung der Plastischen Chirurgen als „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie” neu gefasst. Dr. Stefan Windau, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Damit wollen wir stärker als bisher die Qualifikation dieser Ärzte für den Bereich der ästhetischen Operationen herausstellen und so eine Abgrenzung zu den selbsternannten Schönheitschirurgen erreichen”.

Von der neuen Bezeichnung profitieren vor allem Patienten, weil sie nun über diese Facharztbezeichnung einen speziell qualifizierten Mediziner für ästhetische Operationen finden können.

Zusätzlich wurden unter allgemeine Inhalte der Weiterbildungsordnung die „Durchführung von Schutzimpfungen” ergänzt sowie Übergangsbestimmungen zu den Zusatzweiterbildungen „Infektiologie”, „Intensivmedizin” und „Spezielle Orthopädische Chirurgie” in die WBO aufgenommen.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 350.

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