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Jahrgang 2005
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15. Sächsischer Ärztetag
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Einführung Leitender Notarzt als ärztliche Führungskraft
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Einführung Leitender Notarzt als ärztliche Führungskraft für Massenunfall
Das bis zum Vorjahr geltende Sächsische Rettungsdienstgesetz verlangte die Einführung eines Leitenden Notarztes als ärztliche Führungskraft für den Massenanfall von Verletzten (MANV). Auf dieses Gesetz bezog sich die derzeitige Fassung der Satzung zur Erteilung der Fachkunde Leitender Notarzt.
Seit dem 01. Januar 2005 ist eine neue gesetzliche Grundlage mit dem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wirksam, welches am 24. Juni 2004 vom Sächsischen Landtag beschlossen wurde (SächsGVBl. 2004, S. 245).
Somit war es erforderlich, die Satzung so zu korrigieren, dass der neue Gesetzesbezug aktuell ist.
Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 350.
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