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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Sachsen wird Ausgabepilot für elektronischen Heilberufsausweis für Ärzte

Dresden: Durch den Vorstand der Bundesärztekammer ist die Sächsische Landesärztekammer als Ausgabepilot für den elektronischen Heilberufsausweis der Ärzte für das Jahr 2005 bestätigt worden. Aufgabe der Ausgabepiloten ist es, die administrativ-organisatorischen Prozesse und Abläufe zwischen Ärztekammern, Ärzten und den am Markt tätigen Zertifizierungsdiensteanbietern zu testen.

„Die Entscheidung der Bundesärztekammer begrüße ich sehr. Damit ist es möglich, die im Freistaat Sachsen vorliegenden Erfahrungen bei der Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise der Ärzte in den Gesamtprozess der flächendeckenden Einführung in Deutschland einzubringen”, sagte Gesundheitsministerin Helma Orosz. In der von Sachsen vorgeschlagener Modellregion im Landkreis Löbau-Zittau wird der elektronischen Heilberufsausweise der Ärzte bereits routinemäßig für die qualifizierte digitale Signatur von 70 Ärzten genutzt.

Neben der Sächsischen Landesärztekammer sind die Ärztekammern Schleswig-Holstein, Nordrhein, Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz als Ausgabepiloten bestätigt. Die Auswahl der Modellregionen für die Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte ist noch nicht getroffen worden.

Der Heilberufsausweis ist der elektronische Identitätsausweis des Arztes, des Apothekers und der anderen Heil-/ Hilfsmittelerbringer gegenüber den Versicherten. Er ist als Sichtausweis mit Lichtbild ausgebildet und dient entsprechend § 291a, Abs. 5 SBG V zum Lesen von gespeicherten Daten, die durch die Versicherte, den Versicherten zugelassen wurden, und zum elektronischen Signieren von Befunden, Rezepten und Briefen.

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