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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Gebühr für internetfähige Praxis-Computer beschlossen

Die Ministerpräsidenten der Länder haben beschlossen, dass ab 1. Januar für internetfähige PCs Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig werden. Diese Gebühr muss aber nur dann GEZahlt werden, wenn eine Praxis oder ein Betrieb bisher noch kein Rundfunkgerät angemeldet hat.

Außerdem soll innerhalb eines Jahres eine generelle Neuregelung der Gebühren getroffen werden, die nicht mehr so sehr an die Geräte anknüpft, sondern an Haushalte.

Die ursprünglich vorgesehene Gebühr von 17 Euro für Internet-PCs wird damit auf 5,52 Euro gesenkt. Damit scheiterte das Vorhaben von der Sächsischen Landesärztekammer und anderer Verbände der freien Berufe ein Aussetzen der PC-Gebühr zu erreichen. Die PC-Gebühr soll nur pro Betrieb und nicht pro Gerät bezahlt werden. Wenn also eine Arztpraxis mehr als einen PC hat, wird die Gebühr nur einmal fällig.

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