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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Verwaltungsvorschrift Arzneimittelrisiko

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat die Sächsische Landesärztekammer gebeten, die Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer darüber zu informieren, dass die Neufassung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Maßnahmen der Arzneimittelrisiken (VwV Arzneimittelrisiko) am 18. August 2006 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die bis dahin gültige VwV Arzneimittelrisiko vom 14. Juli 2000.

Die VwV Arzneimittelrisiko ist im Sächsischen Amtsblatt (SächsABl. Nr. 33/2006, Seite 730) veröffentlicht worden. Dieses finden Sie im Internet unter http://www.recht-sachsen.de/ABL/abls0633.pdf.

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