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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Kooperation der Gesundheitsberufe wichtiger Baustein medizinischer Versorgung

Dresden: Die 37. Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer sieht die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe untereinander als wichtigen Baustein der medizinischen Versorgung. Dabei müssen allerdings der Patient und seine Behandlungsnotwendigkeit unbedingt weiter im Mittelpunkt stehen.

Das Gutachten des Sachverständigenrates „Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” fordert eine optimale Ressourcenallokation im Gesundheitswesen und einen Neuzuschnitt von Aufgaben aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten. Eine Verbesserung in mangelhaften Versorgungssituationen könne durch die Übertragung ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Gesundheitsberufe erreicht werden.

Der Patient hat nach Ansicht der sächsischen Ärzte Anspruch auf umfassende ärztliche Versorgung. Inwieweit delegierbare Leistungen auf nichtärztliches Personal übertragen werden können, muss in Modellen, wie dem Gemeindeschwesterprojekt in Sachsen, erst noch geprüft werden. Praxisferne Konzeptentwürfe, die zu weiteren Verwerfungen führen, gehen zu Lasten der Patienten und der Versorgungssicherheit. Unklar bleibt vor allem, wer die medizinische Hauptverantwortung trägt, wenn andere Gesundheitsberufe stärker eigenständig agieren sollen. Auch sinkt vermutlich durch den entstehenden Wettbewerb zwischen nichtärztlichen Berufen die Qualität der Leistungen, wenn sich alles über Preise regulieren sollte. Die Kammerversammlung fordert deshalb auch eine intensive und unabhängige Begleit- und Versorgungsforschung.

Die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe wird im Gutachten in eine Richtung gedeutet, die dazu führen könnte, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sinkt. Doch gerade die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen genießt bei den sächsischen Ärzten eine hohe Priorität. Vor diesem Hintergrund bedarf es unabhängiger Regulierungsinstrumente für die vom Gesetzgeber gewollte stärkere wettbewerbliche Ausrichtung des Gesundheitswesens, um ökonomische Fehlanreize zu begrenzen. Dazu können Qualitätsberichte dienen, wenn sie gültige Standards, Qualitätsindikatoren sowie auch zusätzliche Patientensicherheitsindikatoren aufgreifen, vergleichbar und am Ergebnis orientiert sind. Die Kammerversammlung erachtet es als grundlegend, die Gesundheitsberufe und insbesondere die Ärzte an der Entwicklung dieser Indikatoren zu beteiligen.

Weitere Informationen unter 0351/8267-160.

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