slaekDe slaekDe
Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
Home >  Pressearchiv  >  Jahrgang 2007  >  Arbeitszeitgesetz  > 
Druckversion

Übergangsfrist im Arbeitszeitgesetz ausgelaufen

Am 31. Dezember 2006 ist die Übergangsfrist in § 25 Arbeitszeitgesetz ausgelaufen. Bereitschaftsdienste müssen somit endgültig entsprechend der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie als Arbeitszeit gewertet werden. Die sich daraus ergebenden geregelten Arbeits- und Ruhezeiten entlasten die Mediziner und erhöhen die Patientensicherheit. Durch die tarifierten Arbeitszeitobergrenzen inklusive Bereitschaftsdienst haben Krankenhäuser auch genügend Flexibilität bei der Ausgestaltung von Dienstplänen. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist für Krankenhäuser umfassend möglich.

Ärzte für Sachsen
Ärzte für Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
Gesundheits-
informationen
Sachsen
Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat

 

 
  Die Sächsische Landesärztekammer bei Twitter    icon_facebook    Zugang zu meinem Netzwerk     zum Seitenanfang    zurück    Druckversion