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Gewährleistung einer wohnortnahen Krankenhausversorgung ist Aufgabe des Staates

Dresden, 8.3.2007: Die Sächsische Landesärztekammer appelliert aus Anlass der Gesundheitsministerkonferenz zur künftigen Gestaltung der Krankenhausversorgung an die Sozialminister der Länder, ihre Verantwortung und die des Staates für die Sicherstellung der stationären Versorgung und die Krankenhausplanung auch nach Ablauf der DRG-Konvergenzphase am 1. Januar 2009 gerecht zu werden. Eine wohnortnahe und leistungsfähige Krankenhausversorgung im Sinne der Daseinsfürsorge muss weiterhin eine öffentliche Aufgabe bleiben. Die weitere Ausrichtung eines leistungsorientierten Vergütungssystems auf der Basis diagnosebezogener Fallpauschalen (DRGs) ab 2009 darf nicht zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs der gesetzlichen Krankenkassen mit den im Plan aufgeführten Krankenhäusern führen. Die notwendige Versorgung der Bevölkerung vor Ort muss sichergestellt werden. Die Ausrichtung auf einen reinen Preiswettbewerb zulasten der Patienten und eine damit verbundene Einschränkung der freien Arzt- und Krankenhauswahl sind für die Sächsische Landesärztekammer inakzeptabel.

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung unter 0351 8267 160.

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