slaekDe slaekDe
Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
Home >  Pressearchiv  >  Jahrgang 2007  >  Schutz der Patient-Arzt-Beziehung  > 
Druckversion

Sächsische Landesärztekammer fordert absoluten Schutz der Patient-Arzt-Beziehung

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, kritisiert angesichts des Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung scharf die Absicht des Ministeriums, im Falle so genannter selbst verschuldeter Krankheiten Ärzte zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten. „Wie soll ein Patient seinem Arzt noch Vertrauen schenken, wenn dieser ihn per Gesetz bei der Krankenkasse anzeigen muss? Das Vertrauen des Patienten gehört zur unabdingbaren Basis für eine erfolgreiche ärztliche Behandlung und muss unbedingt bewahrt werden”, so Prof. Schulze.

Die umstrittene Neuregelung bezieht sich auf eine bestehende Vorschrift im Krankenversicherungsrecht, wonach Krankenkassen Patienten bei einer selbstverschuldeten Erkrankung - etwa als Folge einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings - an den Behandlungskosten beteiligen können. Bislang traf diese Regelung ins Leere, da die Krankenkassen nicht ermitteln konnten, ob eine Folgeerkrankung selbst verschuldet ist oder nicht. Die gesetzliche Anzeigepflicht für Ärztinnen und Ärzte soll dies nun ändern.

„Wenn die Meldepflicht an die Krankenkassen gegen den Willen des Patienten gesetzlich festgeschrieben wird, bedeutet das einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht. Das ist für uns Ärzte inakzeptabel”, so Prof. Schulze. Die Ärzteschaft könne sich eine gesetzliche Übermittlungspflicht von Patientendaten an die Kassen allenfalls nach einem Gespräch mit dem Patienten und nur mit dessen Einwilligung vorstellen!

Die geplante Weitergabepflicht stellt die Patient-Arzt-Beziehung grundsätzlich in Frage und gefährdet damit den Erfolg einer Krankenbehandlung. Diese gehört zur Intimsphäre jedes Menschen und wird zu Recht durch das Grundgesetz und Urteile des Bundesverfassungsgerichts vor staatlichen Eingriffen geschützt.

Ärzte für Sachsen
Ärzte für Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
Gesundheits-
informationen
Sachsen
Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat

 

 
  Die Sächsische Landesärztekammer bei Twitter    icon_facebook    Zugang zu meinem Netzwerk     zum Seitenanfang    zurück    Druckversion