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Sächsische Landesärztekammer für Ausbau der Prävention

Trotz des Abbruchs der Verhandlungen mit der Union hat das Bundesministerium für Gesundheit die Arbeit am geplanten Präventionsgesetz weiter vorangetrieben und in dieser Woche einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention sowie zur Änderung anderer Gesetze” vorgelegt.

Ziel des Gesetzes, das bereits vor drei Jahren am Widerstand der Unionsmehrheit im Bundesrat scheiterte, ist es, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen auszubauen. Kernpunkt ist die Einrichtung eines Nationalen Präventionsrates. Dieser soll unter Einbeziehung insbesondere auch ärztlichen Sachverstands Präventionsziele festlegen, Vorschläge zu deren Umsetzung entwickeln und bundesweite Aufklärungskampagnen durchführen. Präventionsräte auf nationaler Ebene sollen in Kooperation mit den zuständigen Stellen in den Ländern konkrete Projekte und Maßnahmen im direkten Lebensumfeld der Bürger bewilligen.

Bei der Finanzierung von Präventionsvorhaben soll die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlich 250 Millionen Euro den größten Anteil übernehmen. Daneben sollen die Pflegekassen einen Beitrag von 14,3 Millionen Euro und die Unfallversicherung einen Beitrag von 28,6 Millionen Euro leisten. Geplant ist zudem, dass sich die private Krankenversicherung über eine Sonderabgabe an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beteiligt.

„Wir Ärzte begrüßen den erneuten Anlauf der Bundesgesundheitsministerin für ein Präventionsgesetz sehr. Es ist längst überfällig, Prävention als eigenständige Säule des Gesundheitswesens auf- und auszubauen. Die Sächsische Landesärztekammer setzt sich seit Jahren dafür ein, die Stärkung gesundheitlicher Ressourcen, die Aufklärung über gesundheitliche Risiken und die Früherkennung Krankheitsbedrohter als wichtigen Bestandteil in Diagnostik und Therapie zu etablieren”, so Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. (PDF-Datei)

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