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Einheitliche Umsetzung der (Muster-) Weiterbildungsordnung gefordert

Ulm: Auf Antrag der Sächsischen Landesärztekammer beschloss der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm, dass die (Muster-)Weiterbildungsordnung insbesondere in ihrer jeweiligen Fassung und bei Beachtung europarechtlicher Vorgaben durch die einzelnen Landesärztekammern einheitlich umgesetzt werden muss.

Durch die nicht einheitliche Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung und z. T. bestehende erhebliche Unterschiede in der Weiterbildung zwischen einzelnen Kammerbereichen einerseits sowie die teilweise Nichtumsetzung europarechtlicher Vorgaben in der Weiterbildung wird die Mobilität und Flexibilität der Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten deutlich eingeschränkt. Dies kann in einzelnen Fällen zu einer Beeinträchtigung in der Qualität der Weiterbildung führen. Insbesondere sollten Partikularinteressen von Facharztverbänden in den einzelnen Kammerbereichen in den Hintergrund treten, um regionale Einschränkungen bei der Berufsausübung zu verhindern.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.

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