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Flächendeckende ambulante Versorgung ist sicher zu stellen - kein verpflichtendes Primärarztmodell

Ulm: Der 111. Deutsche Ärztetag beschließt auf Antrag der Sächsischen Landesärztekammer, dass alle Patienten Anspruch auf eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige hausärztliche und fachärztliche Versorgung haben.

„Die Unterscheidung zwischen einer flächendeckenden, hausärztlichen Versorgung und einem angemessenen Zugang zur Behandlung nach Facharztstandard suggeriert, dass für diese beiden Versorgungsebenen unterschiedliche Ansprüche an Zugang und Wohnortnähe gestellt werden”, so Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Eine engmaschige hausärztliche und weniger dichte fachärztliche Versorgung bedeutet eine Trennung dieser beiden ambulanten Versorgungswege in eine hausärztliche Primär- und eine fachärztliche Sekundärebene. Der Deutsche Ärztetag lehnt jede Form von verpflichtenden Primärarztmodellen ab. Anspruch und Ziel muss ein ungehinderter räumlich und zeitlich naher Zugang der Patienten sowohl zur hausärztlichen als auch zur fachärztlichen Versorgungsebene sein.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.

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