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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Gleiche Bewertung ärztlicher Arbeit im Öffentlichen Dienst gefordert

Ulm: Der 111. Deutsche Ärztetag fordert auf Antrag der Sächsischen Landesärztekammer die öffentlichen Arbeitgeber auf, Ärztetarife für alle im Öffentlichen Dienst tätigen Ärztinnen und Ärzte abzuschließen bzw. den Geltungsbereich bestehender Tarifverträge auf die bisher nicht berücksichtigten Arztgruppen auszudehnen.

Ein wesentlicher Teil der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Dienst fallen aktuell noch nicht unter die in den letzten Jahren abgeschlossenen Ärztetarife. Dieses führt zu einer erheblichen Ungleichheit in der Vergütung ärztlicher Leistung. In der Folge gibt es bereits einen Nachwuchsmangel/unbesetzte Stellen in diesen Bereichen.

Betroffen sind z. B. der Öffentliche Gesundheitsdienst, die in Forschung und Lehre tätigen Ärztinnen und Ärzte und die Betriebsärzte der Universitätskliniken und Hochschulen, die im Justizvollzugsdienst, die in Landes- und Bundesanstalten und -behörden oder der Bundesagentur für Arbeit tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.

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