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Gleiche Bewertung ärztlicher Tätigkeit im Öffentlichen Dienst

Dresden: Der 18. Sächsische Ärztetag fordert die öffentlichen Arbeitgeber auf, Ärztetarife für alle im Öffentlichen Dienst tätigen Ärztinnen und Ärzte abzuschließen bzw. den Geltungsbereich bestehender Tarifverträge auf die bisher nicht berücksichtigten Arztgruppen auszudehnen.

„Ein wesentlicher Teil der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Dienst fallen aktuell noch nicht unter die in den letzten Jahren abgeschlossenen Ärztetarife”, so Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Dies führt zu einer erheblichen Ungleichheit in der Vergütung ärztlicher Leistung. In der Folge gibt es in diesen Bereichen bereits einen Nachwuchsmangel bzw. unbesetzte Stellen.”

Betroffen sind z. B. der Öffentliche Gesundheitsdienst, die in Forschung und Lehre tätigen Ärztinnen und Ärzte, die Betriebsärzte der Universitätskliniken und Hochschulen, die im Justizvollzugsdienst, in Landes- und Bundesanstalten und -behörden oder der Bundesagentur für Arbeit tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.

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