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10 Thesen zur kollegialen Zusammenarbeit in der Patientenversorgung

Dresden: Der 18. Sächsische Ärztetag hat zehn Thesen zur kollegialen Zusammenarbeit in der Patientenversorgung beschlossen. „Medizin ist eine praktische, eine Erfahrungswissenschaft, die sich naturwissenschaftlicher Methoden ebenso bedient wie der Erkenntnisse der Psychologie, der Sozial- und Kommunikationswissenschaften, allgemein der Geisteswissenschaften und im bestimmten Umfang auch der Theologie”, so Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Gerade die Tätigkeiten in unterschiedlichen Sektoren der Patientenversorgung und die fach- und hausärztliche Tätigkeit erforderten den Zusammenhalt der Ärzteschaft und ein hohes Maß an Kollegialität. Diese Kollegialität kann nur die Ärzteschaft selbst definieren.”

Ärzte müssten - je nach Fachgebiet unterschiedlich ausgeprägt - mit einem nur erfahrungsgemäß richtigen Wissen umgehen, das zudem in Forschung und Entwicklung zumeist relativ kurze Halbwertszeiten aufweist. Die ärztliche Profession sei stark an Kollegialität und Vernetzung ausgerichtet und habe grundsätzliche ethische Maßstäbe einzuhalten bzw. weiter zu entwickeln. Zudem müsse sie den Patienten mit Empathie und Zuwendung begegnen.

„Wichtigste Grundlage einer jeden Patient-Arzt-Beziehung ist das uneingeschränkte Vertrauen, weitab von Ökonomie und Vorteilsnahme”, betonte Prof. Schulze im Rahmen des 18. Sächsischen Ärztetages. Politische Maßnahmen haben immer stärkeren Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit und damit auf das Arztbild. Die Politik habe auf Verteilungskampf gesetzt, statt das Gesundheitssystem mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Dieser Verteilungskampf habe in Deutschland eingesetzt. Aus den Kollegen in den Praxen und Kliniken würden Konkurrenten. Und aus Kollegialität würde Liquidation.

Dieser Entwicklung müssten sich die sächsischen Ärzte stellen. Die ärztliche Kollegialität sei zentraler Bestandteil des Arztbildes.

„Thesen zur kollegialen Zusammenarbeit in der Patientenversorgung”:

  1. Zunehmender politisch gewollter Wettbewerbsdruck durch Krankenkassen und Shareholder führt zur Umgestaltung der Gesundheitsversorgung in einen ausschließlich marktorientierten Wirtschaftszweig mit den Folgen einer zunehmenden Spannung innerhalb der Ärzteschaft.
  2. Den Tendenzen einer durchgängigen Merkantilisierung und beobachtbaren Entsolidarisierung im gegenwärtigen Gesundheits- und Sozialbereich sollte die Ärzteschaft kraftvoll entgegenwirken.
  3. Das Selbstverständnis zu ärztlich-ethisch kollegialem Verhalten aller ärztlichen Berufsgruppen soll in der Berufsordnung der Ärzte in Sachsen über juristisch formulierte Rechte und Pflichten hinausgehend integraler Bestandteil sein und bleiben.
  4. Für die Diskussion zum ärztlichen Berufsverständnis sollte die Ärztekammer auch die notwendige Verantwortung bei der Ausbildung der Medizinstudenten übernehmen.
  5. Der Erhalt der Freiberuflichkeit des ärztlichen Standes ist die Basis für patientenbezogene und hochwertige Versorgung.
  6. Trotz äußerer Zwänge ist kollegialer Umgang miteinander die Basis für erfolgreiche freiberufliche Tätigkeit am Patienten.
  7. Die Vorbildwirkung erfahrener Ärzte bezüglich Objektivität, Unabhängigkeit und Kollegialität ist unumgängliche Grundlage ärztlichen Handelns.
  8. Ärztliche Kompetenz und Integrität in der Patientenversorgung erfordern objektives Wissen und dessen sachgerechte Anwendung.
  9. Die gerechte Verteilung der Mittel hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und auf die kollegiale Zusammenarbeit.
  10. Die Ärzteschaft darf und muss offensiv werden und fachliche Verantwortung für die Verteilung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Mittel übernehmen.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.

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