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Gute Medizin braucht sektorübergreifende Qualitätssicherung
Gemeinsamer Bundesausschuss muss Ärzteschaft einbeziehen

Dresden, 8.11.2008: Die sächsischen Ärzte haben auf ihrer 39. Kammerversammlung heute in Dresden ein klares Votum zur inhaltlichen Konzeption einer sektorübergreifenden patientenbezogenen Qualitätssicherung abgegeben.

In der Begründung wies Frau PD Dr. Maria Eberlein-Gonska auf die derzeit seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses geschaffenen neuen Strukturen hin, bei denen Inhalte, insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisqualität, derzeit nicht im Vordergrund stünden. Zudem sei die Ärzteschaft (Bundesärztekammer) nicht automatisch in die Gestaltung einbezogen.

„Bevor wie bei der externen Qualitätssicherung, bei Fallpauschalen und Sonderentgelten erneut gravierende Fehler gemacht werden, bedarf es eines klaren Votums und der Einbeziehung der Ärzteschaft”, so Frau Dr. Eberlein-Gonska. Es könne nicht im Sinne des Patienten sein, dass an drei verschiedenen Stellen (Bsp. Mammakarzinom) Daten zur Qualitätssicherung erfasst, dann aber nirgends zusammengefasst und patientenbezogen ausgewertet werden. Und in Zukunft dürfen Kennzahlen von Krankenhäusern nicht deshalb gut ausfallen, weil der Patient frühzeitig entlassen wurde.

Weitere Informationen unter 0351 8267-160.

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