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Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf die Kreisärztekammern

11.11.2008: Die sächsischen Ärzte haben auf ihrer 39. Kammerversammlung am 8. November 2008 in Dresden die künftige Struktur der Kreisärztekammern beschlossen. Damit werden die regionalen Gliederungen der Sächsischen Landesärztekammer an die neuen Kreise des Freistaates Sachsen angepasst.

Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf die Kreisärztekammern:

  1. Die Gliederung der Kreisärztekammern der Sächsischen Landesärztekammer wird ab dem 1. Juli 2009 entsprechend der zum 1. August 2008 im Freistaat Sachsen in Kraft getretenen Kreisgebietsreform geändert.
  2. Nach Abschluss der Neugliederung bestehen die Kreisärztekammern Chemnitz (Stadt), Dresden (Stadt) und Leipzig (Stadt) sowie Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Leipzig (Land), Meißen, Mittelsachsen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau.
  3. Die bisherigen Kreisärztekammern werden zu dem Zeitpunkt aufgelöst, in dem sich die neue Kreisärztekammer konstituiert, die aus den jeweiligen Kreisärztekammern gebildet wird. Zu diesem Zeitpunkt endet die Amtsperiode der Vorstände der bisherigen Kreisärztekammern. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Kreisärztekammern Chemnitz (Stadt), Dresden (Stadt) und Leipzig (Stadt); diese drei Kreisärztekammern bestehen unverändert fort, die Amtsperiode ihrer Vorstände dauert gemäß der Geschäftsordnung an.

Weitere Informationen unter 0351 8267-160.

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