slaekDe slaekDe
Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
Home >  Pressearchiv  >  Jahrgang 2008  >  Landesärztekammer gegen Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie  > 
Druckversion

Sächsische Landesärztekammer gegen Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Nach jahrelangen Diskussionen hat sich der EU-Ministerrat für Beschäftigung und Soziales in seiner Sitzung am 10. Juni 2008 auf eine Änderung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie geeinigt. „Setzt sich die neue Arbeitszeitrichtlinie jetzt auch noch im EU-Parlament durch, könnte das zu einer deutlichen Verschlechterung des Arbeitsschutzes für das Klinikpersonal und damit auch weniger Sicherheit für die Patienten führen. Dazu darf es nicht kommen”, lehnt Prof. med. habil. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, die Änderung ab.

Der Entwurf der neuen EU-Richtlinie sieht vor, die wöchentliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich auf 48 Stunden zu begrenzen. Ausnahmeregelungen lassen aber längere Arbeitszeiten zu. Neu ist die Möglichkeit für Kliniken, Bereitschaftsdienste in aktive und inaktive Phasen zu unterscheiden und lediglich die aktiven als Arbeitszeit zu berechnen. Ob auch inaktive Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit angerechnet werden, muss durch nationale Arbeitszeitgesetze oder Vereinbarungen der Tarifpartner geregelt werden. Bis zu 65 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit wären möglich, wenn der nicht aktive Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet würde.

Aufgrund entsprechender Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes gilt in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz bereits seit dem 1. Januar 2004 Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit. „Auch mit der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie kann das so bleiben”, sicherte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz nach der EU-Ratsentscheidung zu. Deutschland habe sich auf europäischer Ebene insbesondere erfolgreich dafür eingesetzt, dass die auf der Basis des bestehenden deutschen Arbeitszeitrechts abgeschlossenen Tarifverträge erhalten bleiben können.

Trotz dieses Versprechens sieht die Ärzteschaft die Gefahr, dass die erheblichen Gestaltungsspielräume der neuen EU-Richtlinie sich auch auf deutsches Arbeitszeitrecht auswirken. „Der hohe Standard des Arbeitsschutzes in Deutschland muss auf jeden Fall erhalten bleiben”, so Prof. Dr. Schulze. „Diesen nun zum Vorteil wirtschaftlicher Interessen zu beschneiden, bedeutete mehr als einen Schritt zurück und eine erhebliche Gefährdung für Personal und Patienten. Das EU-Parlament muss deshalb gegen die geplante Änderung stimmen.”

Ärzte für Sachsen
Ärzte für Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
Gesundheits-
informationen
Sachsen
Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat

 

 
  Die Sächsische Landesärztekammer bei Twitter    icon_facebook    Zugang zu meinem Netzwerk     zum Seitenanfang    zurück    Druckversion