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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Nochmalige Senkung des Kammerbeitragssatzes und Beitragsbefreiung für Mitglieder im Ruhestand ab 2008

Der Haushalt der Sächsischen Landesärztekammer ist stabil, zukunftssicher und geordnet. Er ist durch Schuldenfreiheit und eine solide Eigenkapitalbasis gekennzeichnet.

Erzielte Überschüsse aus Vorjahren wurden verwendet, um die Kammerhaushalte der nächsten Jahre zu entlasten. Damit war und ist es möglich, nachhaltige Beitragsstabilität bei einem zukünftig höheren Anteil an nicht berufstätigen Kammermitgliedern, die Umsetzung steigender Anforderungen und die Erfüllung zusätzlich übertragener Aufgaben zu sichern.

Die vorausschauende und sparsame Haushaltsführung der letzten Jahre ermöglichte die durch die Kammerversammlung beschlossene Senkung des Beitragssatzes zum Kammerbeitrag ab dem Jahr 2008 von 0,58 % auf 0,56 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Diesem Beschluss ist bereits eine Beitragssenkung im Jahr 2006 vorausgegangen.

Weiterhin wurde die Befreiung der Mitglieder im Ruhestand von der Beitragspflicht bei jährlichen Einkünften aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit bis 5.000 EUR umgesetzt. Damit wird der berufspolitische und finanzielle Anteil dieser Mitglieder an der stabilen finanziellen Situation der Sächsischen Landesärztekammer gewürdigt und gleichzeitig ein Beitrag zur Entbürokratisierung durch Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die bisherige Erhebung des Mindestbeitrages in Höhe von 15 EUR geleistet.

Die Möglichkeit solcher Änderungen der Beitragsordnung mit einer nachhaltigen Senkung des Beitragssatzes zum Kammerbeitrag ist in Zeiten von Neuverschuldung und ständigen Abgabensteigerungen nicht häufig und nicht selbstverständlich. Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, und Dr. med. Claus Vogel, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses Finanzen, danken allen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen, die durch ihre engagierte Arbeit zum Wohle der Sächsischen Landesärztekammer gewirkt haben.

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