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Fortbildungszuschuss für das Praxispersonal

Die Bundesregierung führt eine „Bildungsprämie” ab Dezember 2008 ein. Sie will damit die Bereitschaft der Einzelnen unterstützen, die privat in ihre persönliche, allgemeine Weiterbildung investieren.

Erstattet werden bei individueller beruflicher Weiterbildung die Hälfte der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal aber 154,00 €. Die Förderung erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900,00 € (oder 35.800,00 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Die Antragsteller müssen sich zunächst an eine Beratungsstelle wenden. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, hilft geeignete Kurse zu finden und stellt sogenannte Prämiengutscheine aus. Die Beratungsstellen, die die Gutscheine ausstellen, werden ab dem 01.12.2008 auf www.bildungspraemie.info/ unter dem Menüpunkt „Für an Weiterbildung Interessierte” bekanntgegeben.

Nähere Informationen unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000 oder über E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de.

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