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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Sächsische Landesärztekammer lehnt Meldepflicht für Ärzte ab

Dresden: Die Sächsische Landesärztekammer warnt vor der Einführung des Verschuldensprinzips im Gesundheitswesen. An diesem Freitag wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Meldepflicht für Ärzte (§ 294a, Abs. 2 SGB V) einführen, die Fälle von missglückten Schönheitsoperationen oder Folgeerkrankungen bei Piercing behandeln. Ärzte sollen zukünftig die gesetzliche Verpflichtung haben, diese Fälle den Krankenkassen anzuzeigen.

Für die Sächsische Landesärztekammer stellt die Gesetzesänderung einen Frontalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht dar. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten erheblich gestört.

Zudem bedeutet die Gesetzesänderung einen Paradigmenwechsel in der gesundheitlichen Versorgung, da damit schleichend die Einführung des Verschuldensprinzips verbunden ist. Und es wird ein Einfallstor für weitere Bereiche wie z.B. Risikosportarten geschaffen.

Ein solches Gesetz bewirkt auch, dass Patienten mit selbst verschuldeten Folgeerkrankungen zukünftig nicht oder zu spät zum Arzt gehen. Und das hat irreparable Spätfolgen zur Folge. Aus medizinischer und ethischer sowie auch aus wirtschaftlicher Sicht ist das unverantwortlich.

Weitere Informationen unter 0351 8267160.

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