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Bundestag erleichtert Stammzellimport
Sächsische Landesärztekammer: Anschluss an moderne Forschung bleibt gewährleistet

Am 11. April 2008 hat die Mehrheit des Bundestages für den 1. Mai 2007 als neuen Stichtag zum Import humaner embryonaler Stammzellen gestimmt. Bisher durften nur solche Zellen für die Grundlagenforschung importiert werden, die bereits vor 2002 existiert haben.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, begrüßt diese Entscheidung als grundlegend für weitere deutsche Forschungserfolge. „Als führende Wissenschaftsnation kann Deutschland nicht darauf verzichten, Stammzellen als „Alleskönner” weiter zu erforschen. Nur so können künftig neue Heilmethoden für chronische Krankheiten wie Diabetes mellitus, Parkinson und andere entwickelt werden. Wenn wir uns an diesem Punkt auf ethische Argumente zurückziehen, koppeln wir uns für immer von moderner Spitzenforschung ab ”, so Prof. Dr. Schulze.

Hintergrund der Stichtagsverschiebung ist das Stammzellgesetz vom Juni 2002. Danach war es deutschen Wissenschaftlern möglich, menschliche embryonale Stammzellen für hochrangige Forschungsarbeiten aus dem Ausland zu importieren, sofern diese Zelllinien vor dem 1. Januar 2002 entstanden waren. In der Zwischenzeit wurde aber die Technik der Stammzellgewinnung so wesentlich verbessert, dass die Qualität der vor 2002 entstandenen Zellen für die heutige Forschung nicht mehr ausreicht.

Die Forschung an embryonalen menschlichen Stammzellen wird von den Gegnern mit dem Argument abgelehnt, dass dafür ungeborenes menschliches Leben getötet werden muss. Tatsächlich werden aber für wissenschaftliche Arbeiten menschliche Stammzellen verwendet, die bei der künstlichen Befruchtung im Ausland überzählig entstehen. Bei abgeschlossenem Kinderwunsch können diese überzähligen Embryonen dort auf Wunsch der Eltern eingefroren aufbewahrt, zur Embryonenspende oder für die Forschung frei gegeben oder vernichtet werden.

Stammzellen werden dabei aus Embryonalzellen in einem sehr frühen Stadium gewonnen. Verglichen mit der natürlichen Befruchtung geht es um embryonale Zellen, die z.B. bei Verwendung einer sogenannten Spirale als Verhütungsmittel an der Einnistung in die Gebärmutter gehindert und abgestoßen werden.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.

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