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Kinderwunschbehandlung mit staatlicher Förderung - eine positive Bilanz!

Seit 1. März 2009 erhalten ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen vom Freistaat finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Mit einem staatlichen Zuschuss von 800 € bis 1.800 € pro Behandlung werden Paare, die sich auf natürlichem Weg bislang den Wunsch nach einem eigenen Kind nicht erfüllen konnten, finanziell deutlich entlastet. Das ist bundesweit einmalig! Bisher konnten ca. 400 Behandlungen gefördert werden.

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” mussten viele Kinderwunschpaare auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichten oder sie nach wenigen Behandlungen abbrechen, da der hohe Eigenanteil an den Behandlungskosten von vielen Paaren nicht erbracht werden konnte. Die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen sank bundesweit um 50%.

Bereits jetzt ist ein Anstieg der Behandlungszahlen von bis zu ca. 30% zu verzeichnen. Die Tendenz steigend! Die geförderten Behandlungen werden bisher jedoch mehr von Paaren die in Städten leben in Anspruch genommen.

Ein Flyer mit detaillierten Informationen ist abrufbar unter www.publikationen.sachsen.de und erhältlich in allen sächsischen reproduktionsmedizinischen Einrichtungen.

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