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Bundeskabinett beschließt Impfverordnung

Die Bundesregierung stimmte am 19. August 2009 dem Erlass der von der Bundesministerin für Gesundheit vorgelegten Ministerverordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfung gegen die neue Influenza A (H1N1) in der Bundeskabinettssitzung zu.

Mit dem Erlass der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) wird nun die Schutzimpfung gegen die neue Influenza für alle gesetzlich Versicherten zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht. Voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober wird der Impfstoff sukzessive zur Verfügung stehen. Geimpft werden sollen zunächst Menschen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und sogenanntes Schlüsselpersonal (Beschäftigte im Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr etc.)

Vorgesehen ist weiterhin ein einfaches Verfahren der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Auf dieser Grundlage werden die Einzelheiten zwischen den Ländern und den Krankenkassen in sog. Impfvereinbarungen geregelt.

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