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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Sachsen fördert Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

Ab 1. März 2009 erhalten ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen vom Freistaat finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Paare, für die sich auf natürlichem Weg bislang der Wunsch nach einem eigenen Kind nicht erfüllt hat, können zukünftig mit einem staatlichen Zuschuss zwischen 800 Euro und 1.800 Euro pro Behandlung rechnen. Die Anträge für eine Förderung müssen beim behandelnden Arzt gestellt werden.

Fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms erhielt das Sächsische Staatsministerium für Soziales durch Dr. med. Hans-Jürgen Held, erfahrener Reproduktionsmediziner und Vorsitzender der Kommission Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei der Sächsischen Landesärztekammer.

Einen Flyer mit detaillierten Informationen finden Sie hier.

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