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Überarbeitete Patientenverfügung online

Dresden: Die Sächsische Landesärztekammer hat ihre Vorlagen für eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Sie können diese hier herunterladen und ausdrucken.

Die Festlegungen bei der Abfassung einer Patientenverfügung erfordern zum Teil ein hohes Maß an Vorkenntnissen. Deshalb sind die Vorlagen der Sächsischen Landesärztekammer besonders verständlich aufgebaut, um den Bürgerinnen und Bürgern das Ausfüllen zu erleichtern. Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, empfiehlt dennoch, den Hausarzt um Rat zu fragen.

Wenn jemand schon eine Patientenverfügung hat, dann muss er nicht unbedingt eine neue verfassen. Denn bei einer Patientenverfügung, die nicht den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wird bei einem Einwilligungsunfähigen - wie zuvor auch - der mutmaßliche Wille des Betroffenen ermittelt. Sofern möglich, sollen behandelnder Arzt und, wenn bestellt, der Betreuer des Patienten dessen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen Gelegenheit geben, sich zu äußern. Dabei geht es entweder um die Frage, ob die Erklärungen in der Patientenverfügungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zutreffen oder aber, ob die beabsichtigten ärztlichen Maßnahmen seinem mutmaßlichen Willen entsprechen.

Hintergrund: Patientenverfügungen sind seit dem 1. September 2009 gesetzlich geregelt. Eine Patientenverfügung im Sinne des Gesetzes muss inhaltlich so gefasst sein, dass ihr ohne weitere Auslegung der Patientenwille entnommen werden kann. Dafür muss der Verfasser zunächst festlegen, welche Lebens- und Behandlungssituationen er mit der Patientenverfügung regeln möchte. Im Weiteren sind die medizinischen Maßnahmen zu benennen, für die dieser Wille gelten soll.

Weitere Informationen unter 0351 8267160.

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