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Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Januar 2010

Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren.

Zu dieser Thematik hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt erhalten. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen. Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen.

Die Broschüre kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln,
Fax: 0221-8992257,
E-mail: order@bzga.de.

Außerdem steht das Informationsmaterial zum Download unter http://www.bzga.de in der Rubrik "Infomaterialien" unter dem Stichwort "Familienplanung".

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