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Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz

Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Die Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus” (sog. BKA-Gesetz) ist nach wie vor sehr zweifelhaft. Deshalb haben in dieser Woche Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Jürgen Hardt, Präsident der hessischen Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, Zeit-Herausgeber Dr. Michael Naumann sowie die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt, das seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist. Vertreten werden die Beschwerdeführer von Gerhart R. Baum von der Kanzlei Baum Reiter Collegen sowie von den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.

Die Bedenken der Beschwerdeführer richten sich insbesondere gegen die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger. So gestattet das BKA-Gesetz heimliche Online-Durchsuchungen und die Überwachung der Telekommunikation. Ferner kritisieren die Beschwerdeführer die Verletzung der Privatsphäre sowie die Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten.

„Das neue BKA-Gesetz ist ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis”, hatte Hoppe bereits im vergangenen November die Pläne von Union und SPD für ein solches Gesetz kritisiert. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrechte gehörten zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Diese erst garantierten das für die Patienten-Arzt-Beziehung so wichtige Vertrauen.

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