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Sachsen hat 618 neue Fachärzte

Dresden: Im Jahr 2009 (Stand: 31.12.2009) beendeten insgesamt 618 Ärzte (2008: 849) erfolgreich ihre Weiterbildung zum Facharzt oder eine Schwerpunktweiterbildung mit einer bestandenen Prüfung in der Sächsischen Landesärztekammer. Davon waren 37 Prozent Ärztinnen. 124 Ärzte schlossen im Jahr 2009 erfolgreich die Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab, 73 beendeten ihre Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und 39 zum Facharzt für Anästhesiologie.

„Dagegen ist die Zahl der Facharztprüfungen für Innere und/oder Allgemeinmedizin um ein viertel geringer. Nur 40 Ärzte wurden im Jahr 2009 Facharzt für Innere und/oder Allgemeinmedizin, das sind 23% weniger als im Vorjahr (2008: 56). Diese rückläufige Zahl wird den Ärztemangel bei Hausärzten in Sachsen noch verstärken”, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Herr Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze. „Wir müssen deshalb die bestehenden Fördermöglichkeiten für den Bereich Allgemeinmedizin zielgerichteter über unsere Koordinierungsstelle „Ärzte für Sachsen” vermitteln, damit sich wieder mehr junge Ärzte für eine Tätigkeit als Hausarzt entscheiden.” (www.aerzte-fuer-sachsen.de)

Darüber hinaus erwarben im Jahr 2009 insgesamt 493 Ärzte erfolgreich medizinische Zusatzbezeichnungen, am häufigsten Notfallmedizin (106), Palliativmedizin (77) und Medikamentöse Tumortherapie (66) sowie Intensivmedizin (34). Nur 32 Ärzte (4,92%) haben ihre Facharzt- oder Schwerpunktprüfung nicht bestanden.

Weitere Informationen unter 0351 8267-160.

Hintergrund ärztliche Weiterbildung
Für die ärztliche Weiterbildung in Sachsen ist die Sächsische Landesärztekammer verantwortlich. Ärztliche Weiterbildung beinhaltet dabei das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach erfolgreich absolviertem Studium und erteilter Approbation. Ziel ist die Facharztkompetenz in einem medizinischen Gebiet, darauf aufbauend eine Spezialisierung in bestimmten Schwerpunkten oder eine Zusatzweiterbildung.

Basis der ärztlichen Weiterbildung in Sachsen ist die Sächsische Weiterbildungsordnung, die von der Kammerversammlung beschlossen wird. Sie regelt Inhalte und Mindestzeiten der Weiterbildung und sichert auf diese Weise die Qualität ärztlicher Berufsausübung und damit die Sicherheit der Patienten. Neue ärztliche Spezialisierungen durch den medizinischen Fortschritt werden zeitnah in die Weiterbildungsordnung aufgenommen.

Während ihrer Weiterbildungszeit ist die Sächsische Landesärztekammer Ansprechpartner und enger Berater für Ärzte. Sie organisiert die abschließenden Prüfungen, führt sie durch und stellt nach erfolgreich absolvierter Prüfung die Anerkennungsurkunden aus.

Die Weiterbildung zum Facharzt und in den Schwerpunkten sowie in den Zusatz-Weiterbildungen muss bei einem von der Sächsischen Landesärztekammer Weiterbildungsbefugten in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 713 Befugnisse für Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Weiterbildungsbefugnisse für Zusatz-Weiterbildungen erteilt und 43 Weiterbildungsstätten zugelassen.

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