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Gewerbesteuerpflicht für Ärzte? - Vorschlag aus der Mottenkiste

Pressemitteilung der Bundesärztekammer

„Populistische Uraltforderungen nach einer Gewerbesteuerpflicht für Ärzte gehören in die finanzpolitische Mottenkiste und nicht in eine seriöse politische Debatte.” So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe den jüngsten Vorschlag des Deutschen Städtetages, die Gewerbesteuer auch auf die freien Berufe auszuweiten. Rechtlich habe das Bundesverfassungsgericht 2008 längst klargestellt, dass es „signifikante Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden” gebe und die Gewerbesteuerbefreiung von Ärzten deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar sei. „Aber auch politisch sind solche Forderungen von Gestern. Angesichts des Ärztemangels muss es doch Ziel der Kommunen sein, junge Ärzte wieder für die Arbeit am Patienten zu begeistern. Stattdessen werden Niederlassungswillige durch solch überflüssige Debatten weiter verunsichert. Kurzfristiger Aktionismus kann keine nachhaltige Politik begründen”, kritisierte der BÄK-Präsident.

„Der Arztberuf ist kein Gewerbe, er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. So steht es zu Recht in der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesärzteordnung”, stellte Hoppe klar. Ärzte sicherten die medizinische Versorgung. Anders als Gewerbetreibende nähmen sie dabei Einschränkungen der Werbe- und Niederlassungsfreiheit sowie der Gewinnorientierung in Kauf.

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