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Sächsische Landesärztekammer zu Abrechnungsbetrug: Einzelne Ärzte schaden dem gesamten Berufsstand

Dresden: „Abrechnungsbetrug durch Ärzte ist ein Straftatbestand und muss auch als solcher geahndet werden. Dennoch darf es zu keiner Vorverurteilung eines ganzen Berufsstandes kommen.”, so äußerte sich der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, heute in Dresden zu Berichten, wonach Ärzte durch falsche Abrechnungen die Krankenkassen betrügen.

In Sachsen gibt es über 14.000 berufstätige Ärzte mit jährlich rund 30 Mill. Behandlungsfällen. Davon arbeiten ca. 6.300 Ärzte in sächsischen Praxen. Prof. Dr. Schulze „Darunter gibt es leider einzelne schwarze Schafe. Diese schaden dem Ansehen der gesamten Ärzteschaft und verursachen einen finanziellen Schaden, für den letztendlich die Beitragszahler, also die Patienten, aufkommen müssen”.

In einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Staatsanwaltschaft bemüht sich die ärztliche Selbstverwaltung selbst erfolgreich um Aufklärung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Die Einrichtung einer Sonderstelle Abrechnungsbetrug ist damit nicht notwendig.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, unterstreicht, dass „nur Behandlungen abgerechnet werden dürfen, die auch erbracht wurden. Mehr Transparenz in das Leistungs- und Abrechnungssystem könnte die Einführung einer Kostenerstattung für alle Beteiligten bringen”.

Sollten gesetzlich versicherte Patienten einen Verdacht auf Abrechnungsbetrug haben, so sollten sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Sie können auch den behandelnden Arzt um eine sogenannte Patientenquittung bitten. Privatpatienten können ihre Rechnungen bei begründetem Verdacht von der Sächsischen Landesärztekammer prüfen lassen.

Weitere Informationen unter 0351 8267-160.

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