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Weiterer Baustein gegen Ärztemangel in Sachsen - Sächsische Landesärztekammer erlässt Gebühr für 1. Facharztprüfung

Dresden: Der 20. Sächsische Ärztetag beschließt einen weiteren Baustein gegen den Ärztemangel. Ab dem 1. Juli 2010 wird den Ärzten, die nach ihrer Weiterbildung in Sachsen erstmalig eine Facharztprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer ablegen, die Gebühr dafür erlassen. „Ich möchte mit dieser Gebührenänderung ein Zeichen für die jungen Ärzte setzen und diese ermutigen, ihre Weiterbildung in Sachsen zu absolvieren und auch hier ihre Prüfung abzulegen”, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze.

Sachsen hat sich in Bezug auf die Aktivitäten gegen den Ärztemangel sehr breit aufgestellt und frühzeitig Maßnahmen beschlossen. Prof. Schulze: „Ich bin mir sicher, dass Sachsen durch die frühzeitige Entwicklung von Maßnahmen dieses Problem wesentlich abmildern konnte und bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt”. Die steigende Zahl der berufstätigen Ärzte in Sachsen sei ein Beweis dafür. Dennoch würde uns das Thema wegen der demografischen Entwicklung in Sachsen und der veränderten Arbeitszeit- und Lebensmodelle von Ärzten weiter beschäftigen. Die Abschaffung der Gebühr sei ein weiterer Baustein zur Gewinnung von jungen Ärzten.

Für die Facharztprüfung wird bisher eine Gebühr von 150,- EUR erhoben.

Weitere Informationen unter 0351 8267-160.

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