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Europarat will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten festlegen

Ärzte sollten nach Ansicht des Europarates eine medizinische Behandlung aus religiösen oder ethischen Gründen verweigern können. Dabei müsse jedoch das Recht der Patienten auf eine adäquate medizinische Versorgung gewahrt bleiben, heißt es in einem vor wenigen Wochen veröffentlichten Entschließungsentwurf des Europarats.

Vor allem bei Schwangerschaftsabbrüchen, pränataldiagnostischen Untersuchungen und auch bei Sterbehilfe komme es immer wieder zu Konflikten zwischen Ärzten und Patienten. Deshalb sollten Ärzte auch dazu verpflichtet werden können, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen, heißt es in dem Antragsentwurf an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten. Das müsse insbesondere dann gelten, wenn die Gesundheit oder das Leben des Patienten bei Verweigerung der Behandlung bedroht ist oder wenn der Patient nicht rechtzeitig an einen anderen Arzt verwiesen werden kann.

Zudem dürfe das Recht auf Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen nicht auf öffentliche oder staatliche Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser insgesamt übertragen werden. Voraussichtlich noch in diesem Herbst wird die Parlamentarische Versammlung im Europarat über den Entschließungsentwurf abstimmen.

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