©AdobeStock/mojo_cp
©AdobeStock/mojo_cp

Ärztliche Fort- und Weiterbildung in Sachsen

Fortbildung ist ein immanenter Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Die Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten sowie die Festigung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen sind selbstverständliche Berufspflichten eines Arztes.

Die Sächsische Landesärztekammer fördert die Fortbildung der Kammermitglieder durch eigene Kurse sowie die Zertifizierung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen.

Alle durch die Sächsische Landesärztekammer geprüften Fort- und Weiterbildungsangebote für Ärzte, aber auch für MFA, finden Sie in unserem Online-Fortbildungskalender

Online-Antrag zum Fortbildungszertifikat (über das Mitgliederportal "Meine SLÄK"), ©SLAEK

FAQ - Ihre Fragen kurz beantwortet

Veranstaltungssuche

Information für Kursinteressierte/Kursteilnehmende

Informationen für Veranstalter

Informationen für Mitglieder

Fortbildungszertifikat:

Mit Aufnahme der fachärztlichen Tätigkeit beginnt der erste Fünfjahressammelzeitraum zu laufen. Assistenzärzte können das Zertifikat bereits vor ihrer Facharztprüfung erwerben, sind aber noch nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Die Sächsische Landesärztekammer stellt allen Mitgliedern ein Fortbildungszertifikat aus, sobald sich auf dem Punktekonto mindestens 250 Fortbildungspunkte befinden und die Voraussetzungen für den Erwerb damit erfüllt sind. Das Zertifikat wird automatisch ohne Antrag ausgestellt und zugeschickt. Alle Ärzte erhalten das Folgezertifikat, sofern Sie innerhalb von fünf Jahren wieder mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben und der Gültigkeitszeitraum Ihres letzten Zertifikates abgelaufen ist. Weitere Antworten auf Ihre Fragen zum Fortbildungszertifikat finden Sie in unseren FAQ´s

Fortbildungspunktekonto