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Patientenrechtegesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, sog. Patientenrechtegesetz, ist am 26.02.2013 in Kraft getreten. Die einzelnen Artikel dieses Gesetzes haben die Aufnahme umfangreicher gesetzlicher Vorschriften des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), die Patientenbeteiligungsverordnung, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundesärzteordnung zum Gegenstand. Ziele des Gesetzgebers sind:

  • die Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im BGB,
  • die Förderung einer Fehlervermeidungskultur,
  • die Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern,
  • Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern,
  • Stärkung der Patientenbeteiligung und der Patienteninformation.


Bereits bestehende gesetzliche Vorgaben sowie Rechtsprechungen der letzten Jahre wurden zusammengefasst. Weitere aktuelle Informationen finden Sie im Internet bspw. unter


Im Juniheft (2013) befasste sich auch das Ärzteblatt Sachsen mit den Änderungen und den schon gesammelten Erfahrungen.