Allgemeine Informationen
Infos für Schüler und Auszubildende
Medizinische Fachangestellte – Das Berufsbild
Medizinische Fachangestellte sind als Schnittpunkt zwischen Arzt und Patient das Organisationstalent in der Arztpraxis. Der abwechslungsreiche Beruf verknüpft medizinisches Fachwissen mit verwaltungsbezogenen Aufgaben. Ein einfühlsamer Umgang mit Patienten, die Arbeit im Team und die Vermittlung zwischen Patient und Arzt stehen dabei im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Medizinische Fachangestellte- assistieren bei Untersuchungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen,
- betreuen und beraten Patienten vor, während und nach der Behandlung,
- informieren Patienten über Ziele und Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge,
- führen Laborarbeiten durch,
- führen Hygienemaßnahmen durch,
- wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an,
- organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanungen,
- wirken beim Qualitätsmanagement mit,
- führen Verwaltungsarbeiten durch,
- dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung,
- ermitteln Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es,
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
- beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit,
- arbeiten team- und prozessorientiert.
Die Inhalte der praktischen Ausbildung sind im bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan zur Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten festgelegt.
Die theoretische Ausbildung an der Berufsschule richtet sich nach dem Rahmenlehrplan.
Einen Informationsfilm über die Ausbildung und die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten in Sachsen finden Sie hier:Der Weg in die Praxis - Bewerbung
Die Sächsische Landesärztekammer unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Ausbilder. In der Ausbildungsplatzbörse finden Sie freie Ausbildungsplätze in Sachsen. Im Rahmen des Programms "Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen" unterstützen wir Sie im Bewerbungsprozess und nehmen auch Bewerbungsunterlagen an.Ablauf der Berufsausbildung
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit. Bestehen Sie vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das Ende der Ausbildung kann vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit liegen.Ausbildungsvergütung
Gemäß Berufsbildungsgesetz haben Ausbildende der Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 935,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 995,00 Euro.
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 965,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1035,00 Euro.
im 2. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 995,00 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr monatlich (brutto) 1075,00 Euro.Die Prüfungen
Die schriftliche Zwischenprüfung müssen Sie ablegen, bevor das 2. Ausbildungsjahr endet. Dabei gilt es zu zeigen, was Sie in den ersten 18 Monaten der Ausbildung gelernt haben. Die Prüfung dauert höchstens 120 Minuten und ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Zweck der Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Welche Prüfungsbereiche und -gebiete abgefragt werden, können Sie in der Prüfungsordnung nachlesen.
Das Formular für die vorzeitige Prüfungszulassung erhalten Sie von der Sächsischen Landesärztekammer.- mindestens gute Lern- und Ausbildungsergebnisse in der Arztpraxis,
- gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule und
- mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung
- die Inhalte der Ausbildung müssen vollständig zur Anwendung bereit sein
Fehlzeiten während der Berufsausbildung
Erhöhte Fehlzeiten können dazu führen, dass Sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Gemäß Berufsbildungsgesetz ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat und wessen Fehlzeiten (z. B. wegen Schwangerschafts- und Mutterschutzurlaub sowie Krankheit) zusammengerechnet nicht mehr als 10 % der im Ausbildungsvertrag vorgesehenen Ausbildungszeit beträgt. Dies entspricht bei einer Ausbildungs- oder Umschulungszeit von 3 Jahren einer Fehlzeit von insgesamt nicht mehr als 78 Arbeitstagen (bei 30 Monaten Umschulungszeit insgesamt nicht mehr als 65 Arbeitstage).Nach der Ausbildung
Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, bieten sich verschiedene mögliche Arbeitsplätze an:- Arztpraxen aller Fachrichtungen,
- Medizinische Versorgungszentren,
- Krankenhäuser im ambulanten Bereich,
- Reha-Kliniken,
- Krankenkassen,
- betriebsärztliche Abteilungen,
- Institutionen und Organisationen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Eine Übersicht über die einzelnen Gehaltsstufen finden Sie im Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen.
Aktuelle Meldungen
- 17.03.2023 Störung der Telefonanlage
- 17.03.2023 Kammerwahl 2023 - Geben Sie jetzt Ihre Stimme ab!
Veranstaltungen für MFA
- 21.04.2023 - 22.04.2023EKG-Auffrischungskurs mit praktischen Übungen für Medizinische Fachangestellte (15 Std.)
- 09.06.2023 - 10.06.2023Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis für Medizinische Fachangestellte (24 Std.)