Zeitplan für die Wahl der Kammerversammlung

Der Landeswahlausschuss der Landesärztekammer hat nach § 4 der Wahlordnung der Sächsischen Landesärztekammer nachfolgenden Zeitplan beschlossen. Dieser ist für die Kreiswahlausschüsse verbindlich.

Zeitplan
31. Oktober 2014 Stichtag für die Aufnahme in die Wählerlisten
17. bis 26. November 2014 Auflegung der Wählerlisten
Jeder Wahlberechtigte, der Wählerlisten für ungültig oder unvollständig hält, kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung ihre Berichtigung während der Auflegung verlangen.
6. Februar 2015 Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter bis spätestens
1. April 2015 Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechtes bis spätestens

 
Dresden, März 2014

Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin