Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2000

Die Schlichtungsstelle unserer Kammer hat auch im Jahr 2000 gem. der hinreichend bekannten Verfahrensordnung ihre Tätigkeit in der bereits bekannten personellen Besetzung fortgeführt. Das Zahlenmaterial ist in der aus den Vorjahren bekannten Form in den angefügten Statistiken und Grafiken aufbereitet und ausgewiesen.

Die Zahl der eingegangenen Anträge ist nochmals angestiegen. Zeitlich versetzt ist damit für das Jahr 2001 wiederum mit einer steigenden Zahl von Begutachtungen zu rechnen. Einerseits beweist uns diese stetig steigende Anzahl eingehender Anträge, daß diese Form der außergerichtlichen Klärung strittiger Angelegenheiten im Arzthaftungsbereich doch eine breite Akzeptanz gefunden hat, andererseits begrenzen personelle und zeitliche Möglichkeiten den Rahmen des Machbaren. Wesentliche Steigerungen des Umfanges der Tätigkeit läßt der gegenwärtige Rahmen nicht mehr zu.

Wie in jedem Jahr ist an dieser Stelle zunächst unseren Gutachtern zu danken, die auch im Jahr 2000 diese Tätigkeit mit ihren qualifizierten und aussagefähigen Gutachter möglich gemacht haben. Die Schlichtungsstelle kann sich gegenwärtig auf einen Stamm von etwa 300 Gutachtern stützen., insbesondere in den Fächern Chirurgie, Orthopädie und Frauenheilkunde sind wir sehr daran interessiert weitere Kollegen für diese Tätigkeit zu gewinnen. In der überwiegenden Mehrzahl der Verfahren stehen die Gutachten in einem Zeitraum von 3-5 Monaten zur Verfügung, ein Zeitrahmen, den wir für angemessen halten. Leider haben wir auch einige Verfahren in denen wir die Fertigstellung der Gutachten anmahnen müssen. Wird ein Zeitrahmen von 6-8 Monaten überschritten, so sinken der Wert des Verfahrens und die Akzeptanz der Tätigkeit der Schlichtungsstelle erheblich, da nur eine zeitnahe Begutachtung für die Verfahrensbeteiligten hilfreich ist.

Die Zusammenarbeit mit den verfahrensbeteiligte Haftpflichtversicherern ist überwiegend problemlos. Lediglich in 4 Fällen verweigerten die Versicherer ihre Zustimmung zu dem Begutachtungsverfahren. Es handelte sich dabei ausnahmslos um Vorgänge in denen die medizinischen Sachzusammenhänge ausreichend geklärt waren, so dass eine nochmalige Begutachtung die Situation nicht verbessert hätte.

Die verfahrensbeteiligten Krankenhäuser bzw. niedergelassenen Kollegen verhalten sich in der Regel sehr kooperativ, in Einzelfällen sind aber auch hier erhebliche Verfahrensverzögerungen durch Nichtbeantworten der Anfragen der Schlichtungsstelle zu verzeichnen.

Eine bundesweite statistische Aufarbeitung der Ergebnisse der Arbeit der Schlichtungsstellen/Gutachterkommissionen der deutschen Ärztekammern ist bisher an der unterschiedlichen Art der Datenerfassung und Verfahrensführung der einzelnen Kammern gescheitert. Im Jahr 2000 hat die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern in Hannover eine erneuten Vorschlag zur einheitlichen Datenerfassung gemacht, um so die Voraussetzungen für eine inhaltliche Aufbereitung dieses Materials zu schaffen. Wir unterstützen dieses Bemühen und haben unsere Software diesbezüglich spezifiziert und beginnen mit dem 1. 1. 2001 die Datenerfassung auf dieser Grundlage. Es wird abzuwarten sein, wie weit sich auch andere Kammern dieser Initiative anschließen werden.

Insgesamt beurteilen wir das Berichtsjahr aus der Sicht der Schlichtungsstelle als erfolgreich, Einzelheiten der Verfahrensgestaltung werden im Jahr 2001 überprüft und sofern erforderlich verändert werden.