Page 17 - Ärzteblatt Sachsen, Februar 2026
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MITTEILUNGEN DER GESCHÄFTSSTELLE
Neu in Sachsen? Hinweise zur
Anmeldung bei der Landesärztekammer
Sie sind nach Sachsen gezogen oder
neu in Sachsen als Ärztin oder Arzt tä-
tig? Schön, dass Sie bei uns sind! Wir
möchten Ihnen gern einige Hinweise
zu Ihrer Mitgliedschaft bei der Sächsi-
schen Landesärztekammer geben .
Wann wird man eigentlich
Mitglied der Sächsischen
Landesärztekammer? © Gilbert Ng/unsplash
Grundsätzlich wird man Pflichtmitglied
mit Erhalt der Approbation oder einer
in Sachsen gültigen Berufserlaubnis,
wenn man in Sachsen eine ärztliche
Tätigkeit aufnimmt . Die Weiterbildung Die Adresse finden Sie unter schen Rentenversicherung zugunsten
zum Facharzt zählt ebenfalls als ärztli- www .slaek .de ➝ Ärzte ➝ der Sächsischen Ärzteversorgung zu
che Tätigkeit . Hat man den Hauptwohn- Mitgliedschaft ➝ Anmeldung klären .
sitz in Sachsen, geht aber (aus welchen
Gründen auch immer) keiner ärztlichen • eine amtliche oder notariell Bei einer Ummeldung aus einer ande-
Tätigkeit nach, ist man auch Pflichtmit- beglaubigte Kopie der Approbation ren bundesdeutschen Ärztekammer
glied der Landesärztekammer . oder Berufserlaubnis (oder Vorlage gelten die gleichen Voraussetzungen,
des Originals bei persönlicher um Mitglied bei der Sächsischen Lan-
Zur Erstmeldung bei der Sächsischen Anmeldung) . desärztekammer zu werden . Hier wird
Landesärztekammer werden folgende • Wenn Sie einen akademischen Grad allerdings neben dem Meldebogen
Unterlagen von Ihnen benötigt: oder Titel führen, legen Sie bitte die „Ummeldung zu einer anderen Ärzte-
• der unterschriebene Meldebogen Promotionsurkunde oder andere kammer“ (siehe https://meldebogen .
- Den Meldebogen „Erste Anmel- Urkunden über (eventuell auch aerztekammern .de ➝ Sachsen) die Mel-
dung“ erhalten Sie unter ausländische) akademische Grade deakte aus der bisherigen Ärztekam-
https://meldebogen . oder Titel vor . mer benötigt . Sie veranlassen die Ab-
aerztekammern .de ➝ Sachsen meldung bei Ihrer bisherigen Ärzte-
- Nach dem Ausfüllen drucken Sie Wir möchten darauf hinweisen, dass kammer und müssen Ihre Urkunden
den Bogen aus und senden ihn Sie sich auch an die Sächsische Ärzte- dann für gewöhnlich nicht noch einmal
unterschrieben per Post an die versorgung (www .saev .de) wenden bei der Sächsischen Landesärztekam-
Sächsische Landesärztekammer . sollten, um die Befreiung von der Deut- mer vorlegen .
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Ärzteblatt Sachsen 2|2026 17

