Page 23 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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        Ärztliche Behandlungsfehler




        Medizinrechtliche Aspekte und Empfehlungen zur Begutachtung




        G . v . Salis-Soglio                vor .  Nach  der  Literatur  werden  in  Anschließend werden – gestützt auf
                                            Deutschland jährlich circa 40 .000 Be- die Literatur und insbesondere auf ei-
        Einführung                          handlungsfehlervorwürfe erhoben, die  gene  langjährige  Erfahrungen  als  me-
        Die Erstellung von Gutachten oder gut- von den betroffenen Patienten den be- dizinischer Gerichtssachverständiger in
        achterlichen Stellungnahmen zu ver- handelnden Ärzten beziehungsweise  Arzthaftungssachen mit mehr als 250
        schiedenen sozialmedizinischen Frage- deren Haftpflichtversicherungen, den  auf diesem Gebiet persönlich durchge-
        stellungen (zum Beispiel Erwerbsfähig- Gesetzlichen Krankenversicherungen,  führten Begutachtungen – spezielle
        keit, Unfallfolgen, Behinderungen) ge- den Schlichtungsstellen der Ärztekam- Empfehlungen zur Vorbereitung und
        hört mittlerweile zum ärztlichen Alltag  mern oder direkt Zivilgerichten (meist  Durchführung der Begutachtung sowie
        in Klinik und Praxis, wobei die diesbe- Landgerichte) zugeleitet werden . Bun- zur definitiven Erstellung des Gutach-
        zügliche Unterweisung nach wie vor ein  desweite Statistiken zu dieser Thema- tens gegeben .
        Schwachpunkt in der ärztlichen Aus-  tik werden regelmäßig nur von den
        und Weiterbildung ist .             Schlichtungsstellen und den Gesetzli- Der Autor verbindet mit diesem Beitrag
                                            chen Krankenversicherungen erstellt,  die Hoffnung, bei Ärzten die Motivation
        Medizinische Begutachtungen zur Fra- wobei durch diese Institutionen insge- zu wecken beziehungsweise zu ver-
        ge ärztlicher Behandlungsfehler stellen  samt etwa 15 .000 bis 20 .000 medizini- stärken, sich auch in diesem so verant-
        einen eigenen, sehr speziellen Bereich  sche Begutachtungen/Jahr veranlasst  wortungsvollen Teilgebiet gutachterli-
        dar und setzen beim Gutachter neben  werden . Unter Einbeziehung  der von  cher Tätigkeit zu engagieren .
        fachlicher Kompetenz sowie allgemei- den Haftpflichtversicherungen und den
        nen gutachterlichen Vorerfahrungen  Gerichten eingeholten Gutachten (hier- Medizinrechtliche Grundlagen
        auch die Kenntnis der wesentlichen  zu allerdings nur Schätzungen möglich,  Das Arzthaftungsrecht befasst sich als
        medizinrechtlichen Grundlagen voraus .  da keine offiziellen Angaben vorliegen)  Teilgebiet des Allgemeinen Haftpflicht-
        Darüber  hinaus  kann  sich  im  Unter- ist davon auszugehen, dass insgesamt  rechtes mit der Frage, ob sich der be-
        schied zu anderen Begutachtungsbe- jährlich circa 25 .000 medizinische Gut- handelnde Arzt (das ihm nachgeordne-
        reichen der Nachweis beziehungsweise  achten zur Frage ärztlicher Behand- te ärztliche oder nichtärztliche Perso-
        Ausschluss ärztlicher Behandlungsfeh- lungsfehler angefordert werden . Diese  nal einbezogen) durch einen Behand-
        ler außerordentlich schwierig gestalten  Zahl unterstreicht die Notwendigkeit,  lungsfehler schadenersatzpflichtig ge-
        und vielfach mit geradezu „detektivi- dass genügend Ärzte mit den erforder- macht hat . Dieser Fehler kann in einer
        scher“ Kleinarbeit verbunden sein .  lichen fachlichen Voraussetzungen für  unerlaubten Handlung oder in der Ver-
        Nicht zuletzt ist die Begutachtung über  diesen Begutachtungsbereich zur Ver- letzung einer vertraglich eingegange-
        Berufskollegen – insbesondere, wenn  fügung stehen [2–7] .              nen Verpflichtung (= Behandlungsver-
        sie von ärztlicher oder wissenschaftli- Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit,  trag) bestehen . Schadenersatz kann
        cher  Tätigkeit  her  persönlich  bekannt  die sich an Ärztinnen und Ärzte aller  allerdings nur gefordert werden, wenn
        sind – auch in psychologischer Hinsicht  klinischen Fachgebiete richtet, besteht  der Behandlungsfehler zu einem nach-
        eine Herausforderung, der man nur mit  daher vorrangig darin, die wichtigsten  weisbaren Schaden (vorübergehend
        der Bereitschaft zu uneingeschränkter  Grundlagen zu vermitteln, um medizi- oder bleibend) geführt hat .
        Objektivität und Neutralität gerecht  nische Gutachten zur Frage ärztlicher
        werden kann .                       Behandlungsfehler auf dem gebotenen  Der Behandlungsvertrag zwischen Pa-
                                            Niveau erstellen zu können .        tient und Arzt tritt im ambulanten Be-
        Verlässliche Zahlen zur Häufigkeit von  Dazu erfolgt zunächst die Wiedergabe  reich formlos durch das Aufsuchen des
        ärztlichen Behandlungsfehlern liegen  der wesentlichen Inhalte des Arzthaf- Arztes in Kraft, bei stationärer Behand-
        wegen der zwangsläufig bestehenden  tungsrechtes, deren Kenntnis bei  Be- lung  im  Krankenhaus  durch  einen
        Dunkelziffer (vor allem keine Daten zu  gutachtungen in Arzthaftungsfragen  schriftlichen  Vertragsabschluss,  der
        nicht geltend gemachten Fehlern) nicht  unabdingbar ist .               alle ärztlichen und nichtärztlichen me-



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