Page 23 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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Ärztliche Behandlungsfehler
Medizinrechtliche Aspekte und Empfehlungen zur Begutachtung
G . v . Salis-Soglio vor . Nach der Literatur werden in Anschließend werden – gestützt auf
Deutschland jährlich circa 40 .000 Be- die Literatur und insbesondere auf ei-
Einführung handlungsfehlervorwürfe erhoben, die gene langjährige Erfahrungen als me-
Die Erstellung von Gutachten oder gut- von den betroffenen Patienten den be- dizinischer Gerichtssachverständiger in
achterlichen Stellungnahmen zu ver- handelnden Ärzten beziehungsweise Arzthaftungssachen mit mehr als 250
schiedenen sozialmedizinischen Frage- deren Haftpflichtversicherungen, den auf diesem Gebiet persönlich durchge-
stellungen (zum Beispiel Erwerbsfähig- Gesetzlichen Krankenversicherungen, führten Begutachtungen – spezielle
keit, Unfallfolgen, Behinderungen) ge- den Schlichtungsstellen der Ärztekam- Empfehlungen zur Vorbereitung und
hört mittlerweile zum ärztlichen Alltag mern oder direkt Zivilgerichten (meist Durchführung der Begutachtung sowie
in Klinik und Praxis, wobei die diesbe- Landgerichte) zugeleitet werden . Bun- zur definitiven Erstellung des Gutach-
zügliche Unterweisung nach wie vor ein desweite Statistiken zu dieser Thema- tens gegeben .
Schwachpunkt in der ärztlichen Aus- tik werden regelmäßig nur von den
und Weiterbildung ist . Schlichtungsstellen und den Gesetzli- Der Autor verbindet mit diesem Beitrag
chen Krankenversicherungen erstellt, die Hoffnung, bei Ärzten die Motivation
Medizinische Begutachtungen zur Fra- wobei durch diese Institutionen insge- zu wecken beziehungsweise zu ver-
ge ärztlicher Behandlungsfehler stellen samt etwa 15 .000 bis 20 .000 medizini- stärken, sich auch in diesem so verant-
einen eigenen, sehr speziellen Bereich sche Begutachtungen/Jahr veranlasst wortungsvollen Teilgebiet gutachterli-
dar und setzen beim Gutachter neben werden . Unter Einbeziehung der von cher Tätigkeit zu engagieren .
fachlicher Kompetenz sowie allgemei- den Haftpflichtversicherungen und den
nen gutachterlichen Vorerfahrungen Gerichten eingeholten Gutachten (hier- Medizinrechtliche Grundlagen
auch die Kenntnis der wesentlichen zu allerdings nur Schätzungen möglich, Das Arzthaftungsrecht befasst sich als
medizinrechtlichen Grundlagen voraus . da keine offiziellen Angaben vorliegen) Teilgebiet des Allgemeinen Haftpflicht-
Darüber hinaus kann sich im Unter- ist davon auszugehen, dass insgesamt rechtes mit der Frage, ob sich der be-
schied zu anderen Begutachtungsbe- jährlich circa 25 .000 medizinische Gut- handelnde Arzt (das ihm nachgeordne-
reichen der Nachweis beziehungsweise achten zur Frage ärztlicher Behand- te ärztliche oder nichtärztliche Perso-
Ausschluss ärztlicher Behandlungsfeh- lungsfehler angefordert werden . Diese nal einbezogen) durch einen Behand-
ler außerordentlich schwierig gestalten Zahl unterstreicht die Notwendigkeit, lungsfehler schadenersatzpflichtig ge-
und vielfach mit geradezu „detektivi- dass genügend Ärzte mit den erforder- macht hat . Dieser Fehler kann in einer
scher“ Kleinarbeit verbunden sein . lichen fachlichen Voraussetzungen für unerlaubten Handlung oder in der Ver-
Nicht zuletzt ist die Begutachtung über diesen Begutachtungsbereich zur Ver- letzung einer vertraglich eingegange-
Berufskollegen – insbesondere, wenn fügung stehen [2–7] . nen Verpflichtung (= Behandlungsver-
sie von ärztlicher oder wissenschaftli- Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit, trag) bestehen . Schadenersatz kann
cher Tätigkeit her persönlich bekannt die sich an Ärztinnen und Ärzte aller allerdings nur gefordert werden, wenn
sind – auch in psychologischer Hinsicht klinischen Fachgebiete richtet, besteht der Behandlungsfehler zu einem nach-
eine Herausforderung, der man nur mit daher vorrangig darin, die wichtigsten weisbaren Schaden (vorübergehend
der Bereitschaft zu uneingeschränkter Grundlagen zu vermitteln, um medizi- oder bleibend) geführt hat .
Objektivität und Neutralität gerecht nische Gutachten zur Frage ärztlicher
werden kann . Behandlungsfehler auf dem gebotenen Der Behandlungsvertrag zwischen Pa-
Niveau erstellen zu können . tient und Arzt tritt im ambulanten Be-
Verlässliche Zahlen zur Häufigkeit von Dazu erfolgt zunächst die Wiedergabe reich formlos durch das Aufsuchen des
ärztlichen Behandlungsfehlern liegen der wesentlichen Inhalte des Arzthaf- Arztes in Kraft, bei stationärer Behand-
wegen der zwangsläufig bestehenden tungsrechtes, deren Kenntnis bei Be- lung im Krankenhaus durch einen
Dunkelziffer (vor allem keine Daten zu gutachtungen in Arzthaftungsfragen schriftlichen Vertragsabschluss, der
nicht geltend gemachten Fehlern) nicht unabdingbar ist . alle ärztlichen und nichtärztlichen me-
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