Page 25 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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          (Schlichtungsverfahren allerdings   benannt werden, Hauptverantwor-
          nur bei Zustimmung beider Parteien),  tung aber stets beim beauftragten
        •  unmittelbare Einreichung einer    Arzt)
          Schadenersatzklage bei Zivilgerich-  •  Mit persönlicher Untersuchung oder
          ten (meistens Landgerichte),        nur nach Aktenlage?
        •  Erstattung einer Strafanzeige bei der
          Staatsanwaltschaft .              Im  Hinblick  auf  die  oftmals  gravieren-
                                            den  Konsequenzen  für Antragsteller
        In der Regel werden die genannten Ein- beziehungsweise Arzt erscheint es
        richtungen dann die Erstellung eines  sinnvoll, bei Begutachtungen zur Frage
        medizinischen Gutachtens (für Patien- ärztlicher Behandlungsfehler stets
        ten kostenfrei) in Auftrag geben, in  auch  eine  persönliche  Befragung  und
        dem zur Frage eines ärztlichen Be- Untersuchung des Patienten vorzuneh-
        handlungsfehlers Stellung zu nehmen  men, dies gilt insbesondere dann, wenn
        ist . Die Einbeziehung eines Rechtsan- zu aktuell gegebenenfalls noch beste-
        waltes  (möglichst  mit  Erfahrung  im  henden Folgen eines Behandlungsfeh-
        Medizinrecht) durch den Patienten ist  lers  Stellung  zu  nehmen  ist .  Vielfach
        jederzeit möglich, bei Einschaltung des  werden allerdings in Arzthaftungsver-
        Landgerichtes oder  der Staatsanwalt- fahren  Gutachten  ausschließlich  nach
        schaft obligat . Bei Beschreiten des  Aktenlage angefordert, was meines Er-
        Rechtsweges ist zu berücksichtigen,  achtens von Seiten des Gutachters nur
        dass der Arzt im Strafprozess die Aus- dann akzeptiert werden sollte, wenn
        sage verweigern kann, wohingegen er  der streitgegenständliche Sachverhalt
        im Zivilprozess wahrheitsgemäßen  mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
        Vortrag schuldet [3–6, 8] .         auch ohne aktuelle Befragung und Un-  © Rudyanto Wijaya
                                            tersuchung zuverlässig zu beurteilen
        Empfehlungen zur Begutachtung       ist . Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine
        Die im Folgenden aufgeführten Emp- vorherige Rücksprache mit dem Auf-
        fehlungen zur Vorbereitung und Durch- traggeber .                       wiesen werden, dass alle (auch von
        führung der Begutachtung bis hin zur                                    weiteren Ärzten) existierenden Befund-
        definitiven Erstellung des Gutachtens  Vor der Annahme und Bearbeitung des  und Behandlungsberichte sowie alle
        stehen in Einklang mit der hierzu vor- Gutachtenauftrages sollte der Gutach- bildgebenden Befunde (als Ausdruck
        handenen Literatur und  gelten grund- ter stets die Frage einer möglichen Be- oder auf CD) einschließlich der schriftli-
        sätzlich für alle klinischen Fachgebiete,  fangenheit reflektieren . Diese würde  chen Befundungen mitzubringen sind .
        unabhängig davon, welche der oben  sich bei verwandtschaftlicher oder sehr  Die nachträgliche Anforderung von Be-
        genannten Institutionen den Gutach- enger freundschaftlicher Beziehung  funden kann außerordentlich mühsam
        tenauftrag erteilt hat [1, 5, 8] .  zum beschuldigten Arzt ergeben, darü- und zeitaufwändig sein . Beim Fehlen
                                            ber hinaus meines Erachtens auch im  wichtiger Unterlagen ist der Auftragge-
        Eine gute Vorbereitung der Begutach- Falle einer fachlichen Zusammenarbeit,  ber zu kontaktieren . Eine eigenmächti-
        tung ist wichtig und hilft auch, den er- die mit gemeinsamen wirtschaftlichen  ge Anforderung oder sonstige Nachfor-
        forderlichen Zeitaufwand bei der Er- Interessen verknüpft ist . Das alleinige  schungen durch den Gutachter sind
        stellung des Gutachtens zu verringern .  Kennen des beschuldigten Arztes von  nicht zulässig .
                                            Kongressen oder sonstigen fachlichen
        Zunächst ist der Gutachtenauftrag hin- Veranstaltungen her ist hingegen kein  Die Durchsicht der mit dem Gutachten-
        sichtlich folgender Punkte zu analysieren:  hinreichender Grund, von einer Befan- auftrag übermittelten Akten bezie-
        •  Eigene fachliche Kompetenz zur   genheit auszugehen .                hungsweise Behandlungsunterlagen
          Erstellung des Gutachtens gegeben?                                    sollte unbedingt bereits vor dem Be-
        •  Persönliche Erstellung oder Mitwir-  Bei Begutachtungen mit persönlicher  gutachtungstermin erfolgen, da sich
          kung weiterer Ärzte möglich? (Art   Untersuchung sollte im Einladungs- hieraus vielfach wichtige Informationen
          und Umfang der Mitwirkung müssen  schreiben  ausdrücklich  darauf  hinge- ergeben, die für die Erhebung der Ana-



        Ärzteblatt Sachsen  5|2026                                                                                25
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