Page 26 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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mnese und die klinische Untersuchung Tabelle 2: Empfohlener Aufbau des Gutachtens
sowie auch für gegebenenfalls vorge- 1 . Einführung
sehene aktuelle Zusatzuntersuchun- 2 . Vorgeschichte/relevante Vorbefunde (nach Akten)
gen von Bedeutung sein können . 3 . Befragung
4 . Klinische Untersuchung
Bei der Erstellung des Gutachtens hat 5 . Technische/apparative Befunde
sich der Gutachter grundsätzlich auf 6 . Literaturangaben
die Beurteilung des medizinischen Sach-
verhaltes zu beschränken und exakt an 7 . Diagnosen
den Fragen des Auftraggebers (bei Ge- 8 . Gutachterliche Gesamtbeurteilung
richten: Beweisfragen) zu orientieren . 9 . Zusammenfassende Beantwortung der Fragen
Wenngleich er die möglichen Auswir-
kungen seines Gutachtens durchaus Bei allen medizinischen Begutachtun- • gegebenenfalls Mitwirkungsanteil
vor Augen haben sollte, so steht ihm gen in Arzthaftungsverfahren mit per- weiterer Ärzte an der Erstellung des
gleichwohl eine rechtliche Würdigung sönlicher Befragung und Untersuchung Gutachtens .
nicht zu . Ein groteskes Beispiel für des Patienten hat sich ein grundsätz-
Nichtbeachtung dieser Grundsätze lich gleichartiger chronologischer Auf- 2. Vorgeschichte/relevante Vorbefunde
konnte der Unterzeichner einem Ge- bau des Gutachtens sehr bewährt (s . (nach Akten):
richtsgutachten entnehmen, in dem Tab . 2) . • ausschließlich Wiedergabe der für
ausschließlich zur Frage eines Behand- das Verständnis und für die Gesamt -
lungsfehlers im Zusammenhang mit Im Folgenden sollen nun zu den einzel- beurteilung relevanten medizini-
der Implantation einer Knieendopro- nen Punkten stichwortartig einige spe- schen Angaben und Befunde ohne
these Stellung genommen werden soll- zielle Hinweise gegeben werden, die gutachterliche Wertung an dieser
te . Hier fand sich in der Gesamtbeurtei- besonders für Arzthaftungsgutachten Stelle (vor allem Dokumentationen
lung folgende wörtliche Aussage des wichtig erscheinen und deren Berück- des beschuldigten Arztes, aber auch
Gutachters: „Im Übrigen ist mir dieser sichtigung nach eigener Erfahrung von sonstige ärztliche Befund- und
Kollege schon aus der Vergangenheit den Auftraggebern als sehr hilfreich Behandlungsberichte, gegebenen-
durch schlechte Ergebnisse bei Wirbel- bewertet wird (gilt besonders auch bei falls bisherige Begutachtungs-
säulenoperationen bekannt.“ Gerichtsverfahren) . ergebnisse),
• knapp und übersichtlich in chronolo-
Der akribischen Auswertung der Be- 1. Einführung: gischer Reihenfolge, stichwortartige
handlungsunterlagen und hierbei ins- • wesentliche Fragestellung nennen Auflistung ausreichend, keine
besondere der Dokumentationen des (zum Beispiel Frage nach ärztlichem Vermischung mit der Befragung,
Beschuldigten kommt entscheidende Behandlungsfehler in einem be- • insbesondere bei Gerichtsgutachten
Bedeutung zu . Bei der gutachterlichen stimmten Zeitraum beziehungs- vielfach Hinweis vom Auftraggeber,
Bewertung ist auch zu berücksichtigen, weise im Zusammenhang mit einer auf eine Wiedergabe des Aktenin-
welche konkreten diagnostischen und konkreten Behandlung), haltes zu verzichten, was meines
therapeutischen Möglichkeiten in der • wörtliche Wiedergabe ausführlicher Erachtens bezüglich der medizini-
beschwerten Situation dem beschul- Fragenkataloge erst unter Punkt 9, schen Befunde trotz des zwangs-
digten Arzt in Praxis oder Klinik zur • Grundlagen der Begutachtung kurz läufig damit verbundenen größeren
Verfügung standen beziehungsweise auflisten: Auswertung der Akten/ Umfanges des Gutachtens aus
zu fordern waren . Die eigene fachliche Behandlungsunterlagen (vom mehreren Gründen ignoriert werden
Expertise des Gutachters ist zweifellos Auftraggeber übersandt, vom sollte:
wichtig, letztlich maßgeblich sind aber Patienten mitgebracht, nachträglich - Wiedergabe ermöglicht gegen-
bei der gutachterlichen Gesamtbewer- angefordert); persönliche Befragung über allen Beteiligten den Nach-
tung der zum Behandlungszeitpunkt und Untersuchung mit Datum; weis, welche Befunde bei der
gültige und allgemein anerkannte Wis- gegebenenfalls Literaturstudium, Erstellung des Gutachtens
sensstand sowie die bis dahin doku- • Hinweis, dass keine Befangenheit berücksichtigt worden sind und
mentierten Befunde, sodass die Beur- vorliegt, erspart meist die neuerliche
teilung stets „ex ante“ zu erfolgen hat . Durchsicht der Akten, wenn Nach-
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