Page 26 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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        mnese und die klinische Untersuchung   Tabelle 2: Empfohlener Aufbau des Gutachtens
        sowie auch für gegebenenfalls vorge-  1 . Einführung
        sehene aktuelle Zusatzuntersuchun-    2 . Vorgeschichte/relevante Vorbefunde (nach Akten)
        gen von Bedeutung sein können .       3 . Befragung

                                              4 . Klinische Untersuchung
        Bei der Erstellung des Gutachtens hat   5 . Technische/apparative Befunde
        sich der Gutachter grundsätzlich auf   6 . Literaturangaben
        die Beurteilung des medizinischen Sach-
        verhaltes zu beschränken und exakt an   7 . Diagnosen
        den Fragen des Auftraggebers (bei Ge-  8 . Gutachterliche Gesamtbeurteilung
        richten: Beweisfragen) zu orientieren .   9 . Zusammenfassende Beantwortung der Fragen
        Wenngleich er die möglichen Auswir-
        kungen seines Gutachtens durchaus  Bei allen medizinischen Begutachtun- •  gegebenenfalls Mitwirkungsanteil
        vor Augen haben sollte, so steht ihm  gen in Arzthaftungsverfahren mit per-  weiterer Ärzte an der Erstellung des
        gleichwohl eine rechtliche Würdigung  sönlicher Befragung und Untersuchung   Gutachtens .
        nicht zu . Ein groteskes Beispiel für  des Patienten hat sich ein grundsätz-
        Nichtbeachtung dieser Grundsätze  lich gleichartiger chronologischer Auf- 2. Vorgeschichte/relevante Vorbefunde
        konnte der Unterzeichner einem Ge- bau des Gutachtens sehr bewährt (s .  (nach Akten):
        richtsgutachten entnehmen, in dem  Tab . 2) .                          •  ausschließlich Wiedergabe der für
        ausschließlich zur Frage eines Behand-                                   das Verständnis und für die Gesamt -
        lungsfehlers im Zusammenhang mit  Im Folgenden sollen nun zu den einzel-   beurteilung relevanten medizini-
        der Implantation einer Knieendopro- nen Punkten stichwortartig einige spe-  schen Angaben und Befunde ohne
        these Stellung genommen werden soll- zielle Hinweise gegeben werden, die   gutachterliche Wertung an dieser
        te . Hier fand sich in der Gesamtbeurtei- besonders für Arzthaftungsgutachten   Stelle (vor allem Dokumentationen
        lung  folgende  wörtliche  Aussage  des  wichtig erscheinen und deren Berück-  des beschuldigten Arztes, aber auch
        Gutachters:  „Im Übrigen ist mir dieser  sichtigung nach eigener Erfahrung von   sonstige ärztliche Befund- und
        Kollege schon aus der Vergangenheit  den Auftraggebern als sehr hilfreich   Behandlungsberichte, gegebenen-
        durch schlechte Ergebnisse bei Wirbel- bewertet wird (gilt besonders auch bei   falls bisherige Begutachtungs-
        säulenoperationen bekannt.“         Gerichtsverfahren) .                 ergebnisse),
                                                                               •  knapp und übersichtlich in chronolo-
        Der akribischen Auswertung der Be- 1. Einführung:                        gischer Reihenfolge, stichwortartige
        handlungsunterlagen und hierbei ins- •  wesentliche Fragestellung nennen   Auflistung ausreichend, keine
        besondere der Dokumentationen des     (zum Beispiel Frage nach ärztlichem   Vermischung mit der Befragung,
        Beschuldigten kommt entscheidende     Behandlungsfehler in einem be-   •  insbesondere bei Gerichtsgutachten
        Bedeutung zu . Bei der gutachterlichen   stimmten Zeitraum beziehungs-   vielfach Hinweis vom Auftraggeber,
        Bewertung ist auch zu berücksichtigen,   weise im Zusammenhang mit einer   auf eine Wiedergabe des Aktenin-
        welche konkreten diagnostischen und   konkreten Behandlung),             haltes zu verzichten, was meines
        therapeutischen Möglichkeiten in der  •  wörtliche Wiedergabe ausführlicher   Erachtens bezüglich der medizini-
        beschwerten Situation dem beschul-    Fragenkataloge erst unter Punkt 9,  schen Befunde trotz des zwangs-
        digten Arzt in Praxis oder Klinik zur  •  Grundlagen der Begutachtung kurz   läufig damit verbundenen größeren
        Verfügung standen beziehungsweise     auflisten: Auswertung der Akten/   Umfanges des Gutachtens aus
        zu fordern waren . Die eigene fachliche   Behandlungsunterlagen (vom     mehreren Gründen ignoriert werden
        Expertise des Gutachters ist zweifellos   Auftraggeber übersandt, vom    sollte:
        wichtig, letztlich maßgeblich sind aber   Patienten mitgebracht, nachträglich   -   Wiedergabe ermöglicht gegen-
        bei der gutachterlichen Gesamtbewer-  angefordert); persönliche Befragung   über allen Beteiligten den Nach-
        tung der zum Behandlungszeitpunkt     und Untersuchung mit Datum;           weis, welche Befunde bei der
        gültige und allgemein anerkannte Wis-  gegebenenfalls Literaturstudium,     Erstellung des Gutachtens
        sensstand sowie die bis dahin doku- •  Hinweis, dass keine Befangenheit     berücksichtigt worden sind und
        mentierten Befunde, sodass die Beur-  vorliegt,                             erspart meist die neuerliche
        teilung stets „ex ante“ zu erfolgen hat .                                   Durchsicht der Akten, wenn Nach-


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