Page 27 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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            fragen gestellt oder ergänzende     das wörtlich so aufschreiben?“,   bereits vorlag (Quellen jeweils
            gutachterliche Stellungnahmen     -   abschließende Nachfrage: „Ist   konkret benennen),
            angefordert werden,                 alles angesprochen? Möchten Sie   •  am Ende: „Zusammenfassung der
          -  aus den gleichen Gründen äußerst   noch etwas ergänzen?“            Literaturangaben“,
            hilfreich bei der Erläuterung des                                  •  Anlegen einer eigenen Literatur-
            Gutachtens im Rahmen eventuel-  4. Klinische Untersuchung:           Datenbank sehr zu empfehlen,
            ler späterer gerichtlicher Verneh-  •  in der Regel Beschränkung auf das   sodass bei späteren Begutachtungen
            mungen (oftmals sehr langes       betroffene Fachgebiet,             mit vergleichbarer Thematik hierauf
            Zeitintervall zwischen Begutach-  •  je nach Fragestellung Fokussierung   zurückgegriffen werden kann .
            tung und Gerichtstermin) .        auf spezielle Körperregionen
                                              beziehungsweise Organsysteme,    7. Diagnosen:
        3. Befragung:                         stets aber auch zumindest orientie-  •  alle Diagnosen in der Reihenfolge
        •  am Anfang kurz gegenüber dem       rende weitergehende Untersuchung,   der Wichtigkeit (Diagnose[n] im
          Patienten eigene berufliche Stellung   •  präzise Angaben für Vergleichbarkeit   Zusammenhang mit der streitgegen-
          und gutachterliche Kompetenz        äußerst wichtig,                   ständlichen Behandlung als erstes),
          erläutern, völlige Objektivität und   •  Hinweise für Verdeutlichungstendenz?  •  möglichst verständliche deutsche
          Neutralität zusichern,                                                 Bezeichnungen, Fachausdrücke
        •  mit größter Sorgfalt und Ausführ-  5. Technische/apparative Befunde:   zusätzlich in Klammern .
          lichkeit, Gefühl der Aufmerksamkeit   •  zum Beispiel Labor, Bildgebung,
          und Unvoreingenommenheit geben,     elektrophysiologische Befunde,    8. Gutachterliche Gesamtbeurteilung:
          keinerlei Emotionen oder wertende   •  vorliegende schriftliche Befundun-  •  Kernstück des Gutachtens, von
          Reaktionen zeigen,                  gen zitieren (zumindest Zusammen-  ausschlaggebender Bedeutung,
        •  stets zunächst berufliche Vorge-   fassung); danach alle relevanten   •  gute und verständliche/nachvoll-
          schichte, bei konkreten Fragestel-  Befunde persönlich ansehen und     ziehbare Beurteilung erleichtert das
          lungen mit Bezug zur beruflichen    beurteilen; Beschränkung nur auf   Verfahren für alle Beteiligten und
          Tätigkeit besonders ausführlich,    schriftliche Befunde nicht ausreichend,     kann auch die Zustimmung seitens
        •  medizinische Vorgeschichte:      •  am Ende dieses Punktes: „Zusam-   der Partei ermöglichen, zu deren
          -  Schwerpunkt liegt auf Angaben    menfassende Beurteilung der        Ungunsten das Gutachten ausgeht,
            im Zusammenhang mit der streit-   technischen Befunde“ (besonders   •  nicht zu umfangreich den bisherigen
            gegenständlichen Behandlung;      bei sehr umfangreichen Befunden    Gutachteninhalt wiederholen,
            aber immer auch alle sonstigen    sinnvoll, erleichtert die Verständlich-  sondern nur die für die Gesamtbeur-
            Erkrankungen und Behandlungen     keit),                             teilung entscheidenden Fakten,
            berücksichtigen, die für die    •  falls erforderlich, aktuelle Zusatzun-  •  objektive/reproduzierbare Befunde
            Gesamtbeurteilung relevant sein   tersuchungen anlässlich der Begut-  beziehungsweise Kriterien maßgeb-
            könnten,                          achtung (nur mit Zustimmung des    lich,
          -   auf sämtliche Beschwerden ein -    Patienten):                   •  möglichst definitive Festlegungen,
            gehen (Art und Entwicklung im     -   nicht vor Anamnese und klini-  keine alleinigen Mutmaßungen,
            zeitlichen Verlauf),                scher Untersuchung,            •  auf diskrepante Vorbeurteilungen
          -   bisherige Diagnostik und Therapie   -   Bildgebung: meist Nativ-Röntgen   beziehungsweise Vorgutachten
            (vor allem durch beschuldigten      und/oder Sonografie, selten neue   eingehen und eigene Abweichungen
            Arzt, aber auch durch alle weite-   Schnittbilduntersuchung,         begründen (sofern vom Auftrag-
            ren behandelnden Ärzte),          -   bei Einbeziehung eines Radiologen:   geber erfragt),
          -   spezielle Aspekte (zum Beispiel   klinische Angaben und konkrete   •  Angaben aus Literaturstudium
            Dauer einer Arbeitsunfähigkeit,     Fragestellung übermitteln .      einbeziehen,
            Behandlungsende, Berentung),                                       •  chronologischer Aufbau:
          -   abschließend jetzige Beschwer-  6. Literaturangaben:               -   in knapper Form wesentliche
            den und aktuelle Therapie       •  bei Arzthaftungsgutachten nahezu     Fragestellung des Gutachtens,
            (inklusive aller Medikamente),    obligat; dabei nur Literatur berück-  -   Hinweise für Verdeutlichungsten-
          -   bei Verdacht auf widersprüchliche   sichtigen, die zum Zeitpunkt der   denz oder psychische Auffällig-
            oder falsche Aussagen: „Kann ich   streitgegenständlichen Behandlung    keiten bei der Begutachtung?



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