Page 9 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
P. 9
GESUNDHEITSPOLITIK
Notfallbogen der Sächsischen
Landesärztekammer aktualisiert
Der Notfallbogen der Sächsischen Lan-
desärztekammer wurde jetzt aktuali- © SLÄK
siert und steht ab sofort im Internet
zur Verfügung . Entwickelt wurde der
Bogen zur vorausschauenden Thera-
pieplanung und ergänzend zur Patien-
tenverfügung . Er ist gedacht für Men-
schen, die sich bereits in einer pflege-
bedürftigen oder sonst fortgeschritte-
nen Krankheitssituation befinden . Die-
se können sich schriftlich angesichts
der aktuellen Krankheitssituation für
oder gegen mögliche zukünftige Not-
falltherapien entscheiden . Es werden
drei unterschiedliche Therapieziele und
dazu passend sechs Behandlungsfor-
men mit unterschiedlicher Intensität
zum Ankreuzen angeboten . Der ent-
scheidungsfähige Patient kann hier ei-
ne Verfügung erstellen und selbst un-
terschreiben . Der Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung der Sächsischen Landesärztekammer wurde
aktualisiert und steht jetzt online zur Verfügung .
Denn obwohl viele Bürger mittlerweile Willen des Patienten festhalten . Auch wünschter Therapien beziehungsweise
eine Patientenverfügung für sich ver- dies ist für den behandelnden Notarzt Krankenhauseinweisungen wäre es
fasst haben, kommt es manchmal zu eine wichtige Entscheidungshilfe . wünschenswert, dass möglichst viele
Situationen, dass ein Patient nachts als Bewohner von Pflegeheimen oder zu
Notfall ins Krankenhaus eingewiesen Der Notfallbogen sollte nur nach ärztli- Hause Pflegebedürftige einen solchen
wird, aber anschließend festgestellt cher Aufklärung und Beratung unter- Bogen ausfüllen . Den betreuenden Haus-
werden muss, dass diese Einweisung zeichnet werden . Dadurch lässt sich ärzten und Pflegekräften käme die
entweder medizinisch nicht sinnvoll gewährleisten, dass trotz der Kürze des Aufgabe zu, auf einen solchen Notfall-
oder aber vom Patienten oder seinen Dokumentes der informierte und freie bogen aufmerksam zu machen oder die
Angehörigen nicht gewünscht war . Ent- Wille des Patienten wirklich erfasst wird . Vorsorgebevollmächtigten auf die Mög-
weder bestand keine Patientenverfü- Angehörige und Pflegende sollten über lichkeit einer Festlegung hinzuweisen .
gung oder aber diese konnte in der Kür- die Festlegungen informiert werden .
ze der Zeit nicht gefunden oder nicht Der Notfallbogen ist, im Gegensatz zur www .slaek .de/notfallbogen ■
ausgewertet werden . Auch der in der klassischen Patientenverfügung, nicht
Patientenverfügung benannte Vorsor- gedacht für Menschen in aktuell guter
gebevollmächtigte ist nachts meist beziehungsweise stabiler Gesundheits-
nicht zu erreichen . lage . Voraussetzung ist vielmehr, dass
angesichts des aktuell bereits einge-
Im Unterschied zur rechtlich definier- schränkten Gesundheitszustandes alle
ten Patientenverfügung kann in vorlie- denkbaren Notfallsituation in gleicher
gendem Notfallbogen jedoch auch der Weise behandelt werden können . Zur Knut Köhler M .A .
Bevollmächtigte den mutmaßlichen Vermeidung unnötiger oder nicht ge- Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ärzteblatt Sachsen 5|2026 9

