Page 9 - Ärzteblatt Sachsen, Mai 2026
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GESUNDHEITSPOLITIK



        Notfallbogen der Sächsischen

        Landesärztekammer aktualisiert





        Der Notfallbogen der Sächsischen Lan-
        desärztekammer wurde jetzt aktuali-                                                                     © SLÄK
        siert und steht ab sofort im Internet
        zur Verfügung . Entwickelt wurde der
        Bogen zur vorausschauenden Thera-
        pieplanung und ergänzend zur Patien-
        tenverfügung . Er ist gedacht für Men-
        schen, die sich bereits in einer pflege-
        bedürftigen oder sonst fortgeschritte-
        nen Krankheitssituation befinden . Die-
        se können sich schriftlich angesichts
        der aktuellen Krankheitssituation für
        oder gegen mögliche zukünftige Not-
        falltherapien entscheiden . Es werden
        drei unterschiedliche Therapieziele und
        dazu passend sechs Behandlungsfor-
        men  mit  unterschiedlicher  Intensität
        zum Ankreuzen angeboten . Der ent-
        scheidungsfähige Patient kann hier ei-
        ne Verfügung erstellen und selbst un-
        terschreiben .                      Der Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung der Sächsischen Landesärztekammer wurde
                                            aktualisiert und steht jetzt online zur Verfügung .
        Denn obwohl viele Bürger mittlerweile  Willen des Patienten festhalten . Auch  wünschter Therapien beziehungsweise
        eine Patientenverfügung für sich ver- dies ist für den behandelnden Notarzt  Krankenhauseinweisungen wäre es
        fasst haben, kommt es manchmal zu  eine wichtige Entscheidungshilfe .   wünschenswert, dass möglichst viele
        Situationen, dass ein Patient nachts als                                Bewohner von Pflegeheimen oder zu
        Notfall ins Krankenhaus eingewiesen  Der Notfallbogen sollte nur nach ärztli- Hause Pflegebedürftige einen solchen
        wird, aber anschließend festgestellt  cher Aufklärung und Beratung unter- Bogen ausfüllen . Den betreuenden Haus-
        werden muss, dass diese Einweisung  zeichnet werden . Dadurch lässt sich  ärzten und Pflegekräften käme die
        entweder medizinisch nicht sinnvoll  gewährleisten, dass trotz der Kürze des  Aufgabe zu, auf einen solchen Notfall-
        oder aber vom Patienten oder seinen  Dokumentes der informierte und freie  bogen aufmerksam zu machen oder die
        Angehörigen nicht gewünscht war . Ent- Wille des Patienten wirklich erfasst wird .  Vorsorgebevollmächtigten auf die Mög-
        weder bestand keine Patientenverfü- Angehörige und Pflegende sollten über  lichkeit einer Festlegung hinzuweisen .
        gung oder aber diese konnte in der Kür- die Festlegungen informiert werden .
        ze der Zeit nicht gefunden oder nicht  Der Notfallbogen ist, im Gegensatz zur  www .slaek .de/notfallbogen ■
        ausgewertet werden . Auch der  in der  klassischen Patientenverfügung, nicht
        Patientenverfügung benannte Vorsor- gedacht für Menschen in aktuell guter
        gebevollmächtigte ist nachts meist  beziehungsweise stabiler Gesundheits-
        nicht zu erreichen .                lage . Voraussetzung ist vielmehr, dass
                                            angesichts des aktuell bereits einge-
        Im Unterschied zur rechtlich definier- schränkten Gesundheitszustandes alle
        ten Patientenverfügung kann in vorlie- denkbaren Notfallsituation in gleicher
        gendem Notfallbogen jedoch auch der  Weise behandelt werden können . Zur                      Knut Köhler M .A .
        Bevollmächtigte den mutmaßlichen  Vermeidung unnötiger  oder nicht ge-        Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit





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