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Weiterbildungsstätten im Freistaat Sachsen

Gemäß § 24 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes findet Weiterbildung zur Facharzt-, Schwerpunktanerkennung sowie in den Zusatz-Weiterbildungen in den hierfür zugelassenen Weiterbildungsstätten statt.
Als Weiterbildungsstätten zugelassen sind Einrichtungen der Hochschulen, akademischen Lehrkrankenhäuser und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Zulassung der übrigen Einrichtungen bedürfen der Zulassung als Weiterbildungsstätte. Diese wird gemäß § 24 Abs. 3 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes durch die Sächsischen Landesärztekammer erteilt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Anerkennung einer Tätigkeit als Weiterbildung Voraussetzung ist, dass diese unter Leitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes durchgeführt wird. Die Listen der zur Weiterbildung befugten Ärzte finden Sie nachfolgend: