Page 20 - Ärzteblatt Sachsen, Januar 2026
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MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE



        Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

       „Medizinische Fachangestellte“



        Die Sächsische Landesärztekammer  •  maximal mögliche Verkürzung von    IV. Anmeldung und Zulassungsverfahren
        führt die nächste schriftliche Abschluss-  insgesamt sechs Monaten,     Die Anmeldeunterlagen zur Abschluss-
        prüfung im oben genannten Ausbil- •  mindestens gute Lern- und Ausbil-  prüfung gehen den ausbildenden Ärz-
        dungsberuf am Dienstag, dem 28. April   dungsergebnisse in der Arztpraxis,  ten oder in den Fällen von Ziffer II .2 .
        2026, 9.00 bis 15.00 Uhr in der Sächsi- •  gute Lernmotivation und Lernergeb-  (Externe Prüfung) den Prüflingen von
        schen Landesärztekammer, Schützen-    nisse mit Notendurchschnitt bis 2,0   der Sächsischen Landesärztekammer
        höhe 16, 01099 Dresden durch .        in der Berufsschule und           rechtzeitig zu .
        Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt  •  mindestens befriedigende Note in   Die Anmeldung zur Abschlussprüfung
        im Zeitraum von circa Mitte Mai bis   der Zwischenprüfung .             hat mit vollständigen Unterlagen nach
          Ende Juni 2026 .                  Die Inhalte des Ausbildungsrahmenpla- § 10 der Prüfungsordnung für die
                                            nes und des im Berufsschulunterricht  Durchführung von Abschlussprüfungen
        I. Zulassung zur Abschlussprüfung   vermittelten Lernstoffes – soweit er  im Ausbildungsberuf des Medizinischen

        Zur Abschlussprüfung mit Beginn 28 .  für die Berufsausbildung wesentlich   Fachangestellten beziehungsweise der
        April 2026 können regulär Auszubilden- ist – müssen dabei vollständig anwen- Medizinischen Fachangestellten der
        de und Umschüler, deren Ausbildungs-  dungsbereit sein .                Sächsischen Landesärztekammer (ver-
        oder Umschulungsverhältnis nicht spä- 2 . Prüflinge ohne vorangegangenes Be- öffentlicht unter  www .slaek .de)  spä-
        ter als am 31 . August 2026 endet, zuge- rufsausbildungsverhältnis, die nachwei- testens bis zum 20. Februar 2026 zu
        lassen werden .                     sen, dass sie mindestens das Einein- erfolgen .
        Gemäß Berufsbildungsgesetz ist da- halbfache der Zeit, die als Ausbildungs- Über die Zulassung zur Abschlussprü-
        nach zur Abschlussprüfung zuzulassen,  zeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf des  fung entscheidet die zuständige Stelle .
        wer die Ausbildungszeit zurückgelegt  Arzthelfers beziehungsweise der Arzt- Hält sie die Zulassungsvoraussetzun-
        hat und wessen Fehlzeiten (zum Bei- helferin oder des Medizinischen Fachan- gen nicht für gegeben, so entscheidet
        spiel wegen Schwangerschafts- und  gestellten beziehungsweise der Medizi- der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs . 1
        Mutterschutzurlaub sowie Krankheit)  nischen Fachangestellten tätig gewesen  Berufsbildungsgesetz) .
        zusammengerechnet  nicht  mehr  als  sind (§ 45 Abs . 2 Berufsbildungsgesetz) .  Bestehen Auszubildende und Umschü-
        zehn Prozent der im Ausbildungsver- III. Verkürzung der Ausbildungszeit  ler vor Ablauf der Ausbildungs- oder
        trag vorgesehenen Ausbildungszeit be- Gemäß §  8 Abs .  1 Berufsbildungsge- Umschulungszeit die Abschlussprü-
        trägt . Dies entspricht bei einer Ausbil- setz  hat die  Sächsische  Landesärzte- fung, so endet das Berufsausbildungs-
        dungs- oder Umschulungszeit von drei  kammer auf gemeinsamen Antrag der  oder  Umschulungsverhältnis  mit  Be-
        Jahren einer Fehlzeit von insgesamt  Auszubildenden und der Ausbildenden  kanntgabe des Ergebnisses durch den
        nicht mehr als 78 Arbeitstagen (bei 30  die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu  Prüfungsausschuss (§ 21 Abs . 2 Be-
        Monaten Umschulungszeit insgesamt  erwarten ist, dass das Ausbildungsziel  rufsbildungsgesetz) .
        nicht mehr als 65 Arbeitstagen) .   in der gekürzten Zeit erreicht wird .  Freistellungspflicht  im  Rahmen  der
        II. Zulassung in besonderen Fällen  Als Maßstäbe für die Einzelfallent- Prüfungen besteht für die Zeit der Teil-
        1 . Gemäß § 45 Abs . 1 Berufsbildungs- scheidung sind festgelegt:       nahme an den Prüfungen und für den
        gesetz können Auszubildende und Um- •  Ausbildungsende bis spätestens   Arbeitstag,  der der  schriftlichen  Ab-
        schüler (bei einer Umschulungszeit von    30 . November 2026,           schlussprüfung unmittelbar vorangeht .
        30 bis 36 Monaten) nach Anhören des  •  Nachweis befriedigender Leistungen   Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbei-
        Ausbildenden und der Berufsschule vor   in der Praxis und               terinnen des Referats Medizinische Fa-
        Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschu- •  Lernergebnisse bis 3,0 in der   changestellte gern auch telefonisch
        lungszeit zur Abschlussprüfung zuge-   Berufsschule .                   unter 0351 8267-170/-171/-173/-168
        lassen werden, wenn ihre Leistungen  Das Vorliegen von Abitur, Berufsgrund- oder per Mail unter mfa@slaek .de zur

        dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- bildungsjahr sowie der Abschluss einer  Verfügung . ■
        prüfung) .                          fachfremden privaten Berufsfachschu-                    Lydia Seehöfer B .A .
        Als  Maßstäbe  für  eine  Einzelfallent- le rechtfertigen grundsätzlich keine Ver-           Sachbearbeiterin
        scheidung sind festgelegt:            kürzung von vornherein .                 Referat Medizinische Fachangestellte


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