Page 20 - Ärzteblatt Sachsen, Januar 2026
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MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
„Medizinische Fachangestellte“
Die Sächsische Landesärztekammer • maximal mögliche Verkürzung von IV. Anmeldung und Zulassungsverfahren
führt die nächste schriftliche Abschluss- insgesamt sechs Monaten, Die Anmeldeunterlagen zur Abschluss-
prüfung im oben genannten Ausbil- • mindestens gute Lern- und Ausbil- prüfung gehen den ausbildenden Ärz-
dungsberuf am Dienstag, dem 28. April dungsergebnisse in der Arztpraxis, ten oder in den Fällen von Ziffer II .2 .
2026, 9.00 bis 15.00 Uhr in der Sächsi- • gute Lernmotivation und Lernergeb- (Externe Prüfung) den Prüflingen von
schen Landesärztekammer, Schützen- nisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 der Sächsischen Landesärztekammer
höhe 16, 01099 Dresden durch . in der Berufsschule und rechtzeitig zu .
Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt • mindestens befriedigende Note in Die Anmeldung zur Abschlussprüfung
im Zeitraum von circa Mitte Mai bis der Zwischenprüfung . hat mit vollständigen Unterlagen nach
Ende Juni 2026 . Die Inhalte des Ausbildungsrahmenpla- § 10 der Prüfungsordnung für die
nes und des im Berufsschulunterricht Durchführung von Abschlussprüfungen
I. Zulassung zur Abschlussprüfung vermittelten Lernstoffes – soweit er im Ausbildungsberuf des Medizinischen
Zur Abschlussprüfung mit Beginn 28 . für die Berufsausbildung wesentlich Fachangestellten beziehungsweise der
April 2026 können regulär Auszubilden- ist – müssen dabei vollständig anwen- Medizinischen Fachangestellten der
de und Umschüler, deren Ausbildungs- dungsbereit sein . Sächsischen Landesärztekammer (ver-
oder Umschulungsverhältnis nicht spä- 2 . Prüflinge ohne vorangegangenes Be- öffentlicht unter www .slaek .de) spä-
ter als am 31 . August 2026 endet, zuge- rufsausbildungsverhältnis, die nachwei- testens bis zum 20. Februar 2026 zu
lassen werden . sen, dass sie mindestens das Einein- erfolgen .
Gemäß Berufsbildungsgesetz ist da- halbfache der Zeit, die als Ausbildungs- Über die Zulassung zur Abschlussprü-
nach zur Abschlussprüfung zuzulassen, zeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf des fung entscheidet die zuständige Stelle .
wer die Ausbildungszeit zurückgelegt Arzthelfers beziehungsweise der Arzt- Hält sie die Zulassungsvoraussetzun-
hat und wessen Fehlzeiten (zum Bei- helferin oder des Medizinischen Fachan- gen nicht für gegeben, so entscheidet
spiel wegen Schwangerschafts- und gestellten beziehungsweise der Medizi- der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs . 1
Mutterschutzurlaub sowie Krankheit) nischen Fachangestellten tätig gewesen Berufsbildungsgesetz) .
zusammengerechnet nicht mehr als sind (§ 45 Abs . 2 Berufsbildungsgesetz) . Bestehen Auszubildende und Umschü-
zehn Prozent der im Ausbildungsver- III. Verkürzung der Ausbildungszeit ler vor Ablauf der Ausbildungs- oder
trag vorgesehenen Ausbildungszeit be- Gemäß § 8 Abs . 1 Berufsbildungsge- Umschulungszeit die Abschlussprü-
trägt . Dies entspricht bei einer Ausbil- setz hat die Sächsische Landesärzte- fung, so endet das Berufsausbildungs-
dungs- oder Umschulungszeit von drei kammer auf gemeinsamen Antrag der oder Umschulungsverhältnis mit Be-
Jahren einer Fehlzeit von insgesamt Auszubildenden und der Ausbildenden kanntgabe des Ergebnisses durch den
nicht mehr als 78 Arbeitstagen (bei 30 die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu Prüfungsausschuss (§ 21 Abs . 2 Be-
Monaten Umschulungszeit insgesamt erwarten ist, dass das Ausbildungsziel rufsbildungsgesetz) .
nicht mehr als 65 Arbeitstagen) . in der gekürzten Zeit erreicht wird . Freistellungspflicht im Rahmen der
II. Zulassung in besonderen Fällen Als Maßstäbe für die Einzelfallent- Prüfungen besteht für die Zeit der Teil-
1 . Gemäß § 45 Abs . 1 Berufsbildungs- scheidung sind festgelegt: nahme an den Prüfungen und für den
gesetz können Auszubildende und Um- • Ausbildungsende bis spätestens Arbeitstag, der der schriftlichen Ab-
schüler (bei einer Umschulungszeit von 30 . November 2026, schlussprüfung unmittelbar vorangeht .
30 bis 36 Monaten) nach Anhören des • Nachweis befriedigender Leistungen Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbei-
Ausbildenden und der Berufsschule vor in der Praxis und terinnen des Referats Medizinische Fa-
Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschu- • Lernergebnisse bis 3,0 in der changestellte gern auch telefonisch
lungszeit zur Abschlussprüfung zuge- Berufsschule . unter 0351 8267-170/-171/-173/-168
lassen werden, wenn ihre Leistungen Das Vorliegen von Abitur, Berufsgrund- oder per Mail unter mfa@slaek .de zur
dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- bildungsjahr sowie der Abschluss einer Verfügung . ■
prüfung) . fachfremden privaten Berufsfachschu- Lydia Seehöfer B .A .
Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- le rechtfertigen grundsätzlich keine Ver- Sachbearbeiterin
scheidung sind festgelegt: kürzung von vornherein . Referat Medizinische Fachangestellte
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